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Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Druckversion +- Juergens-Workshops.de Forum (https://forum.juergens-workshops.de) +-- Forum: Off Topic (https://forum.juergens-workshops.de/forumdisplay.php?fid=60) +--- Forum: Off Topic (https://forum.juergens-workshops.de/forumdisplay.php?fid=70) +--- Thema: Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? (/showthread.php?tid=30292) |
Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Tinaa - 05.04.2010 Hallo Osiris, danke trotzdem für den Link, ich bin froh über jede Art der Antwort. Da es nun mal gerade für Laien wichtig ist, ein wenig darüber Bescheid zu wissen, was man wirklich darf oder nicht. Zumindest ich habe mich am anfang nicht damit beschäftigt was ich nun fotographieren darf und was nicht. Für mich war einfach nur logisch, was ich fotographiere gehört mir und nur ich habe ein Recht darauf. bis ich auch mal erfahren habe das es auch Zoos gibt, die die Veröffentlichung von Fotos die in Ihren Zoos gemacht wurden verbieten. Zwar nur wenige aber doch einige und die meisten vor allem wenn sie zu kommerziellen Zwecken verwendet werden. Da fing ich dann an unsicher zu werden. Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Blacky - 11.04.2010 Hallo…:lol: Bin nach einem Kurzurlaub wieder anwesend….juhuuu ![]() @ hsk (Hans) Zitat @ Blacky (Franz): Du hast Dir mit Deinem Bild viel Mühe gemacht und darauf vertraut, dass das mit den Figuren klar geht, wo sie doch von einer so angesehenen Seite stammen. Dem ist leider nicht so, deswegen kann das Bild nicht stehen bleiben. Sorry - ich hoffe, Du hast Verständnis dafür... Natürlich habe ich Verständnis dafür. ![]() Nachdem „Trance“ wegen Probleme mit dem Urheberrecht geantwortet hatte, habe ich schnell noch geschrieben – „wenn es Probleme mit Urheberrecht geben sollte, dann Bild entfernen. Danke“ Und Hans, Danke für die übersichtliche und genaue Info. Bin jetzt wieder voll dabei. L.G Franz ![]() Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Jürgen - 16.04.2010 Hallo, ein dickes Dankeschön an Hans, der sich wieder viel Arbeit gemacht hat. Liebe Grüße Jürgen Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Trance - 20.04.2010 Hier ein Video-Link zum Thema Fotorecht (29 Min.) Gruß Trance Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - hsk - 02.05.2010 Super Link, Trance :daumen: Alles schön locker erklärt, sollte sich jeder zu Gemüte führen, der seine geschossenen Bilder ins Netz stellt ;-) Gruß, Hans Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Osiris - 03.05.2010 Moin. Hach, dass ist genau DAS Video was mich mal total bussig gemacht hatte!! ![]() Daher nämlich auch meine Frage damals bei MWD, ob man ein fotografiertes Gebäude in der Bildbearbeitung verändern und veröffentlichen darf. Da kam ich wegen dem Hundertwasser-Haus drauf, wo man noch nicht mal die "stürzenden" Linen begradigen darf. ![]() Und daher auch meine "damalige" Bemerkung das ich mich schon nicht mehr traue irgendwelche Bilder, die von mir gemacht wurden, in's Inet zu stellen, als ich dieses Video gesehen hatte. :? Da hab ich gleich noch was, was das Markenzeichen/recht betrifft. Ich habe hier mal 2 selbst gemachte Aufnahmen von einem privaten, kleinen Teil eines Equipments. Darf ich das jetzt hier zeigen oder so bei Ibääh veröffentlichen? ![]() Natürlich dann mit anderem Hintergrund. ![]() Schließlich gab es da ja auch schon Abmahnungen, weil bei Ibääh "Garderobe" verkauft werden sollte, wo der "Abmahner" sich auf das Markenrecht berufen hatte...oder so ähnlich. Das ist vielleicht alles ein Kääääse. :stinkig: Ich nehme die Bilder dann wieder raus und lösche die auch beim Server, sollten die nicht erlaubt sein. ![]() ![]() Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Osiris - 08.05.2010 Hallöle zusammen. Habe auch wieder was von "Blende 8". Betrifft: Das Recht am eigenen Bild. Geht ca. 22 Min. Das Recht am Bild Am Anfang fand ich es ein wenig Langatmig, außerdem reden die mir immer zu langsam. ![]() Aber im letzten Drittel von dem Video kommt eine Sache die jetzt meinen Sohn betrifft. Er hatte mal bei einem Event eine Band für die HP des Discobetreibers fotografiert, die dort auftrat. Wochen später sah er zufällig eine Aufnahme davon im Inet die auch etwas abgeändert war. Man konnte aber anhand der Person die darauf abgebildet war feststellen, das es sich um die Aufnahme meines Sohnes handelte. (Licht und Schatten, Faltenwurf der Kleidung, Mimik. usw.) Ein paar Tage später bekam er, auch wieder rein zufällig, noch Flyer in die Hände, wo Werbung für eine Aufführung der Band in einer anderen Location, mit dem selben Bild darauf, gemacht wurde. Er übergab alles jetzt einem Anwalt der die "Sache" prüfte und nun eine Abmahnung in die Wege geleitet hat. Das Ganze hängt noch in der Schwebe und wir warten nun auf eine Reaktion. Da das Wort "Abmahnung" ja nun immer einen bitteren Beigeschmack hat, war die Ausführung darüber im Video zum Schluß, doch sehr aufschlußreich und leuchtete mir auch irgendwie ein. Sicherlich gibt es auch meist leider total "überzogene" Abmahnungen. :? Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - hsk - 08.05.2010 Osiris schrieb:Da kam ich wegen dem Hundertwasser-Haus drauf, wo man noch nicht mal dieDas ist einer der Punkte, in denen ich mit dem Herrn Anwalt nicht so ganz kondom, ups... konform gehe. Die stuerzenden Linien sind kein kuenstlerisches Merkmal des Hauses, sondern schlicht ein perspektivischer Abbildungsfehler, der fuer mich in dieselbe Rubrik faellt wie falsche Belichtung, Objektivflecken u.a. Und dass ich diese korrigieren darf, ja eigentlich sogar muss, um das Kunstwerk nicht zu verfaelschen, ist auch klar. Natuerlich habe ich mit dieser Meinung keine Chance bei der aktuellen Rechtsprechung, aber ich muss ja nicht jeden Bloedsinn gut heissen... ;-) Osiris schrieb:Ich habeJou. Deine Cam, Dein Foto, Dein Recht. Willst Du den Mercedes-Stern abschrauben, die Felgen abnehmen und das Typenschild am Heck ueberkleben, bevor Du die Schuessel in einer Foto-Kleinanzeige anbietest? Osiris schrieb:Schließlich gab es da ja auch schon Abmahnungen, weil bei Ibääh "Garderobe"Willkommen im Affenzirkus!!! :tease: War das die Wolfskin-Sache? Ist bei Gericht in der Ablage P gelandet. Anders natuerlich, wenn der Verkaeufer bei Ebay gewerblich ist, dann koennen wieder ganz andere Spielregeln gelten... ![]() Osiris schrieb:Betrifft: Das Recht am eigenen Bild.Nicht ganz Marina... :icon_troest: Das Recht am Bild! Mit Recht am eigenen Bild sind die Rechte gemeint, die Du hast, wenn eine dritte Person von Dir Aufnahmen macht. Osiris schrieb:Man konnte aber anhand der Person die darauf abgebildet war feststellen, das es sich um dieDaran hat weder der Anwalt noch der Fotograf im Video gedacht: wer in einem RAW-Format fotet, der hat das unwiderbringliche Original des Bildes und damit den eindeutigen Nachweis seiner Urheberschaft in seinem Besitz. Die Komprimierung von jps oder tiffs in der Kamera bzw. Bearbeitung ist nicht wieder rueckgaengig zu machen. Ein veroeffentlichtes Foto kann also nicht geklaut und wieder in ein Rohdatenformat zurueckverwandelt werden. Folglich gilt: Besitzer des RAW = Urheber des Fotos ![]() Gruss, Hans Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Osiris - 08.05.2010 hsk schrieb:Jou, Deine Cam, Dein Foto, Dein Recht.Aha, Dankeschön für die Aufklärung. ![]() Ich dachte halt nur weil da ja das Logo von Canon z.T, deutlich zu sehen ist. hsk schrieb:War das die Wolfskin-Sache?Nein, da ging es, glaube ich jetzt, um Markenware die jemand privat verkaufen wollte. Finde leider den Artikel davon nicht mehr. :? :oops: hsk schrieb:Das Recht am Bild!Verzeihung, da hatte ich mich wohl falsch ausgedrückt. :oops: hsk schrieb:Daran hat weder der Anwalt noch der Fotograf im Video gedacht:Jepp, das hatte ich auch letztens irgendwo gehört und mich gewundert, dass das im Video nicht erwähnt wurde. ![]() Lieben Dank für Deine mal wieder sehr ausführliche und für mich :oops: verständliche Erklärung. ![]() Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - flinkezunge - 09.05.2010 hsk schrieb:Folglich gilt: Besitzer des RAW = Urheber des Fotos Hi Hans, wenn ich nun jetzt aber mit einer "billigen" Kamera fote, die ebend nur JPEG kann und kein RAW? MfG Matthias |