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Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - lebus - 07.06.2008 Aus aktuellem Anlass habe ich mich ein wenig belesen, was in ein Impressum gehört, soweit man eine HP:
diesen (klick) doch recht informativen Artikel gefunden. Siehe §10 Absatz 3 MDStV versus §55 Abs.2 RSTV alles ein wenig verwirrend LG Ina Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - Andreas69 - 07.06.2008 Danke Ina, habe mir es mal unter die Fav gepackt und schaue es mir zu späterer Zeit an. Die Abmahnwelle schlägt im Moment aber in vielen Bereichen um sich. Rechtsanwälte scheinen hier nun ein neues Aufgabengebiet gefunden zu haben. Von Seriosität kann man bei diesen Anwälten aber nicht mehr reden. Bis denne... Andreas Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - Ch@rly - 07.06.2008 Für alle Homepage Betreiber aus Österreich: Ab 1. Juli 2008 ist die Offenlegung der Personaldaten auf jeglicher Website, egal ob kommerziell oder privat, unabhängig vom Inhalt verpflichtend vorgeschrieben. Die Impressumspflicht macht das Internet nun leider auch bei uns zur perfekten Informationsquelle für Direkt-Marketer und andere Werbetreibende. Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - Unkraut - 08.06.2008 Hallo Ina, schau mal bitte auf das Datum des Artikel in dem Link. Der Artikel ist veraltet. Am 1. 3. oder 1.4. 2007 (? keine Lust, zu suchen) trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft, damit wurde der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) außer Kraft gesetzt. Zu ein paar Unklarheiten des TMG gab es schon Urteile von Gerichten: (Aber Achtung! Wir sehen wohl zu viel amerikanische Filme und die USA haben einfach andere Gesetzgebung als Deutschland. Wer erinnert sich nicht diesen schrecklichen, apokryphen Disclaimer: "Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg distanziere ........" (s. u. a. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,1518,375970,00.html) Dieser Zusatz, auf fast jeder HP zu lesen, war völliger Humbug und total überflüssig. Bis höchsten Distanzen (Karlsruhe etc. pp ) Recht gesprochen haben, kann jeder Richter nach Lust und Laune Feinheiten, die nicht konkret im Gesetz verankert sind, nach seinem Geschmack und dem Sex, den in der Nacht vorher hatte, interpretieren und urteilen. Jeder Fall liegt anders. Grob gesagt, interessiert oder bindet mein zuständiges Landgericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg herzlich wenig, wenn ich keine Rechtsradikalen verlinke. Anderes Beispiel: Wann und wie weit Hundehaltung ohne Zustimmung der Vermieters und trotz Ausschluss durch den Mietvertrag erlaubt ist, dazu gibt es x divergierende Urteile von Landesgerichten. Und selbst wenn Hundehaltung nach dem Mietvertrag erlaubt ist, der Hund aber unter die „Kampfhundeverordnung“ fällt, haben ein oder zwei Gerichte diese Mietklausel für diese Hunde nicht gelten gelassen und ihre Haltung untersagt.) Ina, wenn Du was über Deine Verpflichtungen als Inhaberin einer Hp wissen möchtest, googel ausschließlich nach TMG. Nach meinem Wissen ist der derzeitige Stand: Private Hp sind zu keinem Impressum verpflichtet. Andreas, das gleiche gilt für Hp von Vereinen. Es gilt nur zu überlegen, wieweit ein Impressum Vertrauen aufbaut und/oder Kontakt erleichtert. Auch ist nirgendwo verankert, dass das Impressum als Text (und damit maschinenlesbar) hinterlegt sein muss. Ein nettes Bildchen garantiert Ruhe vor Spam. Wenn dort eine postalische Adresse und eine Addy steht, sollte das reichen, muss es nicht auch noch eine Telefonnummer sein. Herzliche Grüße vom Wildkraut Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - lebus - 08.06.2008 Danke...für Deine ausführliche Antwort. Ich bin mir dessen voll bewußt und die Aktualisierung war mir nicht unbekannt, siehe meine HP "Inhaltlich verantwortlich Gem. § 1 Abs. 4 TMG, § 55 Abs. 1 RStV" Übrigens, die Aussage für die Privaten ist nicht korrekt, man achte auf das Kleingedruckte, sollte man Links zu Betreibern anbringen die in irgendeiner Form Dienstleistungen etc. anbieten, oder man selbst sei dieszbezüglich (siehe Verlinkungen zu BA's, oder Galerien) aktiv, so hat man ein volles Impressum nachzuweisen. [URL="http://www.linksandlaw.info/Impressumspflicht-Notwendige-Angaben.html] Aktuell auch hier Infos dazu[/URL] Hier alles dazu Hier der Volltext Nur der Hinweis, ein wenig Obacht walten lassen was Verlinkungen etc. angeht und sich selbst überprüfen, was ist eine "rein private HP"? Liebe Grüße Ina ;-) Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - Unkraut - 08.06.2008 Hallo Ina, mit einen Link „Shop“ verlässt man natürlichen den Bereich einer privaten HP. (Rechtsverdreher könnten sich u.a. übrigens daran stoßen, dass Dein Impressum nicht sofort als solches erkennbar ist.) Hier gibt es für Interessierte Informationen zu „privat“ und „geschäftsmäßig“ einer HP. http://www.realname-diskussion.info/webimp.htm Private HP-Bastler, die sich mit Datenschutz und Impressumspflicht auseinander setzen, sollten die Entscheidung des Hanseatischen OLG nachlesen. http://www.heise.de/newsticker/Neue-Urteile-zur-Impressumspflicht-fuer-Internetangebote--/meldung/107668 Liebe Grüße vom Kraut mit Impressum Rechtliches - Abmahnwellen für Homepagebesitzer - lebus - 08.06.2008 Zitat:mit einen Link „Shop“ verlässt man natürlichen den Bereich einer privaten HP.:lol: Ich sprach ja auch nicht von mir. Zitat:(Rechtsverdreher könnten sich u.a. übrigens daran stoßen, dass Dein Impressum nicht sofort als solches erkennbar ist.) Kurz dazu: Die Art der Anbringung Besteht nach den oben genannten Voraussetzungen die Pflicht zur Führung eines Impressums, müssen die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden (siehe ausführlich hierzu auch Ott, Stephan, Informationspflichten im Internet und ihre Erfüllung durch das Setzen von Hyperlinks, WRP 2003, 945 ff.). Dies gilt sowohl für die Angaben nach § 5 TMG als auch für die nach § 55 RStV. Unmittelbare Erreichbarkeit An der unmittelbaren Erreichbarkeit fehlt es nicht schon dann, wenn ein Nutzer nach einem Impressum suchen muss und ihm eine gewisse eigene Aktivität abverlangt wird. Lediglich langes Suchen soll nach der Gesetzesbegründung schaden. Übrigens ist mein Impressum direkt zu erreichen, wobei klar gestellt wurde, dass man es nicht als Impressum betiteln muss, also "legal notice", ist vollkommen i. o . Jedenfalls ging es auch nicht um meine HP, sondern eher um Infoweitergabe, damit sich jeder selbst überprüfen kann, ob alles im Grünen Bereich ist. Liebe Grüße Ina ;-) |