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Rechte an Fotos wieder entzogen - Druckversion

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Rechte an Fotos wieder entzogen - Anschi - 25.02.2009

Hallo alle miteinander,
am Sonntag habe ich viele Fotos machen können bei unserem Karnevalsumzug.
Alle Personen habe ich vorher genauestens darüber informiert, was mit den Fotos im Nachhinein gemacht wird. Und jede diese Personen hat mir ihr Einverständnis gegeben, das ich eben diese Fotos ins Netz stellen darf und das sie mit Grafikprogrammen bearbeitet werden können.
So habe ich auch eine Mutter mit ihren Kindern aufgenommen und sie bat mich die Fotos die ich von ihnen gemacht habe, ihr per Mail zuzusenden.
Dieser Bitte bin ich nachgekommen.
Nun hat mir diese Frau geschrieben, das sie die Fotos sehr toll findet, sie aber nun doch nicht möchte das die Fotos von ihren Kindern bearbeitet und ins Netz gestellt werden dürfen.
So habe ich nun, da ich die Fotos schon in meine Gruppe gesendet habe, wieder einen Rückruf gestartet.
Ob sich alle daran halten, kann ich nicht mit Gewißheit sagen, da einmal etwas losgelassen, sehr schwer unter Kontrolle zu halten ist.
Eigentlich könnte ich doch nun auch von der Frau verlangen, die Bilder die ich ihr geschickt habe, nun auch wieder zu löschen. Oder nicht? (kann ich natürlich nicht kontrollieren)
Werde wohl für die Zukunft mir ein Formular ausarbeiten, wo die Personen mir ihr Einverständnis unterschreiben.
Jedenfalls bin ich nun unsicher, was ich dieser Frau schreiben kann. So das ich die Fotos eben doch bearbeiten darf.
Habt ihr einen Tip für mich?
Lieben Gruß
Anschi


Rechte an Fotos wieder entzogen - surfy - 25.02.2009

hallo anschi,
dein anliegen betrifft das KUG:
http://www.bundesrecht.juris.de/kunsturhg/index.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Recht_am_eigenen_Bild

es ist wichtig, dass du dir die zustimmung schriftlich geben läßt! ein entzug ist zulässig, aber eine mündliche zusage zu beweisen ist ggf. schwer.


Rechte an Fotos wieder entzogen - Skeeter - 25.02.2009

Hallo,
ich hoffe ja, daß dies nicht Deine einzigen Fotos vom Karneval waren MrGreen
So daß man auf die Veröffentlichung dieser Bilder verzichten kann. Da würde ich mich nicht auf einen Streit einlassen.
Allerdings würde ich mir auch den Kopf nicht heiß machen, wenn ein Rückruf der Fotos etwas länger dauert.

Waren Mutter & Kinder Teilnehmer bzw. Mitläufer des Zuges?
Könnte man das Foto evlt. als "Narrengruppe" ansehen in der M&K zusammen mit mehreren anderen zu sehen sind?

Gruß
Andreas


Rechte an Fotos wieder entzogen - Anschi - 25.02.2009

Nee, zum Glück waren es nicht die einzigen Fotos die ich gemacht habe. MrGreen
So wild ist es nun nicht, das ich unbedingt diese beiden Fotos brauche. Sicher, es ärgert mich schon etwas, das erst ja gesagt wird, und wenn ich meinen Part des Vertrages eingehalten habe, dann der Rückruf erfolgt, das ich die Fotos nicht weitergeben darf.
Ich sehe es mal so, ich bin eine Erfahrung reicher. Ich werde der guten Frau aber nun schreiben, das sie mit ihrem Entzug etwas spät kommt, da ich die Fotos ja schon veröffentlicht habe. Das ich zwar einen Rückruf gestartet habe, aber ich nicht kontrollieren kann, ob sich auch alle daran halten. Das ist eben nun für sie auch eine Erfahrung, die sie sicher fürs nächste mal beherzigt und nicht vorschnell eine Zusage macht.

Lieben Dank für eure Antworten
sagt Anschi


Rechte an Fotos wieder entzogen - MURDOCthePSYCHO - 26.02.2009

Ich kann dir nur den Tipp geben, das du für die Zukunft mit einer Release arbeitest. Damit hast du im Vorfeld schon den meisten Ärger abgewehrt.

Ist zwar Aufwand, aber der lohnt sich auf jeden Fall.
Ich arbeite nur noch mit einer sogenannten Modelrelease;-)


Rechte an Fotos wieder entzogen - hsk - 28.02.2009

Hallo Anschi,

ich würde mir da überhaupt keinen Kopf machen... :icon_troest:

Was oft vergessen wird: auch mündliche Absprachen/Verträge sind rechtsverbindlich!
Dass ein solcher mündlicher Vertrag ursprünglich geschlossen worden war,
räumt die Frau dadurch ein, dass sie ihn Dir schriftlich wieder aufkündigt.

Das ist natürlich ihr gutes Recht, betrifft allerdings nur den Zeitraum ab der Kündigung.
Wenn Dein Vermieter im März die Wohnung kündigt, kann er ja auch nicht verlangen,
dass Du nachträglich schon im Januar ausgezogen bist.

Verträge haben grundsätzlich keine rückwirkende Gültigkeit,
es sei denn, diese ist bereits im Vertrag vereinbart.
Du müsstest also noch nicht einmal die bis zu ihrem Widerruf
weitergegebenen Bilder zurückrufen, denn vor diesem Widerruf
war die Veröffentlichung durch Euren mündlichen Vertrag gedeckt.

Zwei Dinge würden ihre Erlaubnis zur Verwendung der BIlder sowieso überflüssig machen:

1. Sind auf den Bildern einschließlich Frau + Kinder
....mehr als 4 Personen (etwa gleich groß und gut erkennbar)?
2. Haben Frau + Kinder eher einen symbolischen Charakter,
....z.B. in ihrer Darstellung stellvertretend für das Thema
...."Verkleidung, Masken, Atmosphäre beim Umzug"?

Das nur zu Deinem Dilemma, das eigentlich gar keines ist.
Grundsätzlich sollte man es selbstverständlich respektieren,
wenn jemand Fotos von sich nicht veröffentlicht sehen möchte.

Für die Zukunft solltest Du mit einem Model Release arbeiten.
Ich stelle mal das MR ein, das ich bei Shootings verwende,
Du kannst es ja für die jeweiligen Bedürfnisse anpassen.
Die Punkte 1, 2, und 3 Abs. 1 aber bitte unverändert lassen,
die sind extrem wichtig für Deine Absicherung!

Ist zwar etwas mühsam, die Leute jedes Mal erst großartig unterschreiben zu lassen,
aber dafür gehst Du auch jedem Ärger aus dem Weg. ;-)

Gruß,
Hans


0345
[Bild: 1910855.jpg]


Rechte an Fotos wieder entzogen - Pywi - 28.02.2009

So einen Vertrag finde ich Super :daumen:

Hat vielleicht jemand eine Ahnung, ob in dieser Beziehung grossen Unterschiede zwischen dem deutschen und dem schweizer Recht besteht?


Rechte an Fotos wieder entzogen - MURDOCthePSYCHO - 28.02.2009

Ein großer Unterschied besteht meines Wissens nach nicht.
Das Einzige was es zu beachten gibt, wenn du die Bilder auf Seiten zeigst die nach dem Englischen oder Amerikanischen Recht handeln, muß ein Zeuge mit unterschreiben und die Release muß auch in englisch vorliegen.
Was kein großes Problem ist. Einfach die deutsche Release übersetzen und beim PDF mit anhängen. Bei den Daten auf die deutsche Release verweisen. Hab ich bei entsprechenden Seiten auch so gemacht, nachdem ich mit deren Support telefoniert habe. Ein Zeuge ist nach deutschem Recht nicht erforderlich.

Ich glaub die Release von hsk kannst du in der Schweiz eins zu eins verwenden Smile
Sollte ich mich irren, dann bitte ich um Entschuldigung.


Rechte an Fotos wieder entzogen - Anschi - 01.03.2009

Danke für den Vertrag und für die Hinweise zum Fotorecht und wie ich mich für die Zukunft damit absichern kann.
Ich habe in den Links von surfy geblättert und jede Menge erfahren. Bei Murdocs Tip mit dem Relase habe ich mir gleich so einen Vertrag im Netz gesucht und geladen.
Und den Vertrag von hsk auch im Anschluß.
Es kommt höchst selten vor, das ich Personen fotografiere. Doch für die Zukunft bin ich nun gewappnet. Ich werde mir einen eigenen Vertrag mit Hilfe der beiden anderen zusammenstellen. Auf die ersten 3 Punkte im Vertrag von hsk werde ich achten.
Den Fotos, die ich von den Kindern gemacht habe, trauere ich nicht hinterher. So dolle waren die eh nicht. Aber ich bin froh das ich mal in solch eine Situation kam, denn nun habe ich wieder etwas gelernt.
Ich danke euch auch, das ihr mir bei dieser Problembehandlung geholfen habt.
Lieben Gruß
Anschi Bussi