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Gegen Abmahn-Abzocke - Druckversion +- Juergens-Workshops.de Forum (https://forum.juergens-workshops.de) +-- Forum: Off Topic (https://forum.juergens-workshops.de/forumdisplay.php?fid=60) +--- Forum: Off Topic (https://forum.juergens-workshops.de/forumdisplay.php?fid=70) +--- Thema: Gegen Abmahn-Abzocke (/showthread.php?tid=29787) |
Gegen Abmahn-Abzocke - Gabi - 01.01.2010 Petition beim Bundestag gegen Abmahn-Abzocke Hallo, in einigen Foren läuft diese Info, die ich auch hier weiter geben möchte. Auf der Petitionsseite des Bundestages läuft noch bis zum 5. Januar 2010 eine Petition, die ein Gesetz fordert, das vor kostenpflichtigen Abmahnungen eine kostenlose Phase vorschreibt. In dieser Phase soll dem Abzumahnenden per Fristsetzung die Möglichkeit gegeben werden, den Abmahnungsgrund selbst zu beseitigen. Hintergrund ist, dass mittlerweile viele Leute zusammen mit Rechtsanwälten im Internet auf der Jagd nach Rechtsverstößen sind und sich diese dann teuer bezahlen lassen. Liebe Grüße Gabi Gegen Abmahn-Abzocke - Beagle - 01.01.2010 besonders zu Weihnachten häufen sich ja immer wieder Medienbeispiele, etwa von abgezockten Kindern oder Jugendlichen, die beim Versuch, bspw. ein T-Shirt wieder zu verkaufen, plötzlich von selbsternannten Sherrifs so richtig zur Kasse gebeten werden. (Lief hier vor einiger Zeit bei einem öffentlich rechtlichen Sender) Es muten zwei Dinge dabei seltsam an, erstens das immer zum Fest erwachende Schutzbedürfnis vieler Rechteinhaber, siehe das Beispiel Jack Wolfskin hier im Forum, und dass eigentlich immer so "ein paar Kinder" hinhalten dürfen und nicht etwa die Vetreiber beanstandeter Plagiate. Frohes Neues, Beagle ![]() Gegen Abmahn-Abzocke - hsk - 01.01.2010 Danke für den Link, Gabi! :daumen: Meiner Meinung nach eine gute Idee - leider am Problem vorbei erdacht... Niemand wird bestreiten, dass selbst überteuerten Abzocker-Abmahnungen ein Rechtsverstoß zugrunde liegt, dessen Ahndung zumindest prinzipiell Sinn macht. Ebenso unstrittig ist der Anspruch eines Anwaltes auf Vergütung und Kostenersatz gegenüber dem Schadensverursacher, sobald er die Interessen des Geschädigten vertritt. Und hier beginnt das eigentliche Problem! Der Gesetzgeber hat dem Anwalt mit der Abmahnung ein Instrument in die Hand gegeben, das ihm als "Privatperson" im juristischen Sinne nicht zusteht und das entgegen dem Grundprinzip der Gewaltenteilung sowohl die Judikative (Feststellung eines Vergehens) als auch die Exekutive (Durchsetzung der Strafmaßnahmen) beinhaltet. Der Anwalt als Verfasser der Abmahnung ist also gleichzeitig Kläger, Richter und Eintreiber! Die Abmahnung per se zementiert den Rechtsverstoß, indem sie ohne jede Rechtssprechung erfolgt. Entgegen der Unschuldsvermutung wird sie rechtskräftig, wenn der Beschuldigte nicht das Gegenteil beweist. Das kann er aber in aller Regel nicht. Dass ein Anwalt jetzt auch noch die Möglichkeiten der RVG ausnutzt, was ihm gegenüber der BRAGO fast die doppelten Einkünfte beschert, kann man ihm eigentlich kaum vorwerfen. Gegen die bewusste Abzocke kann man m.E. nur vorgehen, indem der Gesetzgeber die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten (und darum geht es bei Abmahnungen!) untrennbar mit der strafrechtlichen Verfolgung der Urheberrechtsverletzung verknüpft, sprich:
könnten trotzdem weiterhin mit entsprechendem Tamtam und Strafe verfolgt werden. Gruß, Hans |