Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Druckversion +- Juergens-Workshops.de Forum (https://forum.juergens-workshops.de) +-- Forum: Off Topic (https://forum.juergens-workshops.de/forumdisplay.php?fid=60) +--- Forum: Off Topic (https://forum.juergens-workshops.de/forumdisplay.php?fid=70) +--- Thema: Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? (/showthread.php?tid=30292) |
Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - hsk - 05.04.2010 Hallo und einen schönen Omotag an alle! Im "Mach was draus Nr. 36 - Panoramafoto" ergaben sich einige Fragen, die den Rahmen dort sprengen und besser einen eigenen Thread verdienen. Zuerst mal konkret an Marina: Zitat:Wir verändern doch zum Teil Gebäude, wenn auch nur bildlich. [...]Im Fall der MWD-Vorlage - nein. Das Foto ist durch die Panoramafreiheit gedeckt:
erst mal natürlich alle Umstände, die den oben genannten nicht entsprechen. Und dann u.U. solche Gebäude, die ein eingetragenes oder nicht eingetragenes Geschmacksmuster darstellen. Die gelten im Einzelfall möglicherweise selber als Kunstwerk oder es kann der Geschmacksmusterschutz gelten. Der Architekt kann ansonsten nur dann auf die Barrikaden steigen, wenn jemand ein von ihm entworfenes Haus nachbauen will. Das wäre, als wollte ein chinesischer Autobauer Daimlers abkupfern. Jedoch zeigen wir hier (einschließlich des Originals von Franz) nur zweidimensionale Abbildungen der dreidimensionalen Häuser. Das sind Lichtbilder oder Lichtbildwerke, und die sind erlaubt, ebenso wie die Bearbeitung oder "Verfälschung". Siehe auch hier. Solange wir nichts Ehrenrühriges damit anstellen oder der Urheber des Fotos die Verwendung und Veröffentlichung zwar erlaubt, die Bearbeitung aber verboten hat, können wir damit machen was wir wollen. Aus was für Gründen auch immer hält sich hartnäckig das Gerücht, dass mir der Besitzer einer Sache verbieten könne, diese seine Sache zu fotografieren und zu veröffentlichen. Das ist falsch! Wenn ich das Foto rechtmäßig geschossen habe, also nach den Regeln der Panoramafreiheit, dann gibt es in Deutschland dieses angebliche "Recht an der eigenen Sache" nicht! Problematisch kann es mit der Panoramafreitheit, zumindest theoretisch, im Ausland werden, denn sie gilt nicht überall in der uns bekannten Form. Hier mehr dazu für Deutschland und andere Länder. Zitat:Ich habe so viel über die Rechte und Nichtrechte eines Fotografen gelesen,Das Fotorecht ist viel zu kompliziert und verzweigt, um bereits vorab für jeden Einzelfall die passende Antwort geben zu können. Es kam sogar schon vor, dass ein simpler Acker fotografiert wurde, auf dem weder Bauten noch Fahrzeuge, Tiere oder Personen zu sehen waren, und der Bauer trotzdem erfolgreich gegen die Veröffentlichung klagte! Für den Fotoamateur reicht es aber, wenn er sich merkt, was auf 99,9% aller Fotos und Veröffentlichungen in Foren usw. zutrifft: [SIZE="4]Verboten[/SIZE] sind Fotos - von Personen ohne Genehmigung - von Fahrzeugen mit eindeutigen Kennzeichen, dto. - von sonstigem fremden Privateigentum als alleinigem Hauptmotiv, ...sofern es jedem Betrachter eine sofortige und eindeutige ...Identifizierung des Besitzers ermöglicht - von Innenräumen privater oder öffentlicher Gebäuden - die von Standorten aufgenommen wurden, welche nicht öffentlich ...und/oder nur mit Hilfsmitteln zugänglich sind - die Dinge mit Markenzeichen oder Logos zeigen, ...wenn das Logo Hauptmotiv und das Ding nicht im eigenen Besitz ist [SIZE="4]Erlaubt [/SIZE]sind Fotos - mit Personengruppen von mehr als 4, auch ohne Genehmigung - von Einzelpersonen bzw. 4 oder weniger, wenn diese Person(en) ...sozusagen nur "zufällig" im Bild sind und mit der Bildaussage nichts zu tun haben - von Personen der Zeitgeschichte (Promis), wenn das Foto ...nicht unter Verletzung der Privatsphäre geschossen wurde - von Dingen mit Markenzeichen oder Logos, ...die sich eindeutig im Privatbesitz des Fotografen befinden - sowie von allen eigentlich verbotenen Dngen oder Szenen, ...wenn mit Genehmigung des Rechteinhabers fotografiert wurde [SIZE="4]Immer verboten[/SIZE] sind Fotos mit einer Bildaussage, die rassistische, fremdenfeindliche, gewaltverherrlichende, sittenwidrige, beleidigende, diskriminierende oder offensichtlich bewusst irreführende Inhalte hat! [SIZE="4]Nicht empfehlenswert[/SIZE] sind Fotos mit religiösen, gesellschaftlichen, kulturellen, erotischen oder nationalen Motiven, sobald die Bildaussage Raum für missverständliche Interpretationen liefert. Beispiel: - ich darf eine Suppenküche der Caritas oder einen Tafelladen fotografieren, ...mit einer Schlange Obdachloser davor, die für eine Mahlzeit ansteht. - ich darf auch zeigen, wie eine elegante türkische Hochzeitsgesellschaft ...aus ihren Limousinen steigt und in ein Nobelrestaurant geht. - ist beides auf demselben Bild, weil die Lokale direkt nebeneinander liegen, ...dann hätten die türkischen Gäste mit Recht gute Chancen, mich zu verklagen. Oder: - Pfadfinderlager, ein Pfarrer sitzt mit zehn Jugendlichen ...rund ums Lagerfeuer, das ist natürlich ok - Symbolbild: eine Parkbank, darauf eine zerbrochene Spielpuppe ...und eine Zeitung mit der Schlagzeile zu den aktuellen Missbrauchsfällen, auch ok - ist die Zeitung leserlich im Vordergrund und der Pfarrer mit den Kindern ...gut erkennbar dahinter, dann habe ich ein Riesenproblem Ich hoffe, dass einige Punkte nun halbwegs verständlich geklärt sind ;-) Eine recht übersichtliche Darstellung der Rechtslage findet Ihr hier. Juristisch Interessierte finden hier Gesetze, Kommentare und Urteile. Nicht vollständig, etwas mühsam in der Suche, aber fachlich fundiert. Ein Vorschlag zum Abschluss: da das Thema jeden angeht, der mit gezückter Cam in der Gegend rumrennt, wäre es vielleicht sinnvoll, wenn weitere Fragen rund ums Fotorecht hier in diesem Thread gestellt und Diskussionen hier stattfinden würden. Es wurde bereits in anderen Threads viel über Copyright, Urheberrecht, Lizenzen u.a. gefragt und gesagt, und mit der Zeit wird das Ganze etwas verstreut und unübersichtlich. Da die gleichen Fragen und Probleme aber immer wieder neu auftauchen und jedes Mal wieder eine ziemlich ausführliche Antwort nötig wird, hätten wir hier mit der Zeit einen umfassenden und zusammenhängenden Thread, den man bei Bedarf auch mal schnell oder lange Sucherei verlinken könnte. Gruß, Hans [SIZE="1]Die Beiträge in diesem Thread stellen keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar. Alle Kommentare und Antworten erfolgen nach bestem Wissen und Gewissen, jedoch ohne Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit. Da sich gesetzliche Grundlagen und Rechtsprechung jederzeit ändern können, obliegt es jedem Berufs- und Amateurfotografen, dafür Sorge zu tragen, dass die Veröffentlichung seiner Fotos mit den jeweils gültigen Bestimmung in Einklang steht.[/SIZE] Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Osiris - 05.04.2010 Dankeschön, lieber Hans, für Deinen ausführlichen Beitrag mit den weiterführenden Links und der ganzen Arbeit, die Du damit hattest. [SIZE="1](Ich hasse Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.)[/SIZE] Zitat aus Deinem Beitrag: [.....]kein einzelnes Haus wird besonders hervorgehoben oder ist alleiniges Hauptmotiv[....] Aber wenn ich nun einen Bildausschnitt wähle...wie z.Bsp. von dem Panoramabild in MWD,.... (Leider weiß ich nicht wie ich das originalgroße Bild geladen bekomme)...dann zeige ich ja nur ein einzelnes Gebäude, bzw. einen markanten Teil davon. Hier mal ein Beispiel was ich meine. Leider ist das Bildchen nun nicht richtig groß da ich es von der kleineren Vorlage genommen hatte. Wäre das von der Originalgröße gewesen, dann wäre natürlich auch dieser Ausschnitt dementsprechend groß. So, wenn ich den nun bearbeite, sei es farblich...also das Gold in Rot, Blau oder usw. "umwandle", oder füge etwas hinzu, das wäre dann erlaubt?? Es wird zwar nicht kommerziell genutzt, aber immerhin der Öffentlichkeit zugänglich gemacht, in dem ich es in ein Forum setze, wo jeder, oder fast jeder, es sehen kann. :? Entschuldige bitte meine bohrenden und vielleicht doofen Fragen. :oops: Aber seit mein Sohn seit einiger Zeit Berufsfotograf ist, hat er mir u.a. so manchen Videoclip von Anwälten aus einem Fotografenforum rüber "gebeamt", die dort die Rechtslage der Fotografen und das Urheberrecht, erläutern. Mir haben nur so die Ohren geschlackert. :shock: Nun bezog sich das ja fast alles meistens auf die kommerzielle Vermarktung der Bilder und nicht auf Nichtkommerzielle. Und ja, ich habe das Beispiel mit dem Zeichnen des Autos gelesen. Aber trifft das eben nun auch auf den Bildausschnitt zu? :oops: Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Schnuppi - 05.04.2010 Ein ganz liebes Danke Hans - das ist sehr übersichtlich und gut verständlich erklärt. :icon_bravo: Da frage ich doch gleich mal, ob ich mir den Text kopieren darf? LG., Schnuppi Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - hsk - 05.04.2010 Hallo Marina, Deine Fragerei ist weder doof noch bohrend, höchstens etwas... *hüstel*... ähem, nun ja... konsequent Aaaalso: es lässt sich natürlich aus jeder Problemstellung eine Vielzahl von Spezialfällen herauslösen, und zur Erinnerung: ich bin Fotograf und kein Anwalt. Haben wir hier einen Solchen? Her damit - der darf dann gerne weitermachen :lol: Zitat:Zitat aus Deinem Beitrag:Ok, den Satz hätte ich wohl besser weggelassen. Das ist EIN Merkmal der Panoramafreiheit, das recht naheliegt. Der wichtigste Punkt ist allerdings die Sache mit dem öffentlich zugänglichen Aufnahmestandpunkt (selbst wenn er auf Privatgrund liegt, z.B. ein Supermarktparkplatz), keine Hilfsmittel zum Klettern o.ä., nicht von der Wohnung im 1. Stock gegenüber usw. Zitat:Aber wenn ich nun einen Bildausschnitt wähle...wie z.Bsp. von dem Panoramabild in MWD,....dann zeige ich ja nurBleibt sich gleich. Zitat:So, wenn ich den nun bearbeite, sei es farblich...also das Gold in Rot, Blau oder usw.Franz hat das Foto rechtmäßig geschossen, ist somit rechtmäßiger und alleiniger Urheber und Rechteinhaber und hat uns die Bearbeitung erlaubt. Der Hausbesitzer hat nix zu melden, der Architekt auch nicht. Außer wir treiben groben Schabernack damit, z.B. Hakenkreuzfahnen an die Fenster. Wie gesagt: ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in Deutschland nicht, da mag diese so flott klingende Formulierung noch so beliebt sein. Also bitte nicht verwechseln mit dem "Recht am eigenen Bild"! Zitat:Es wird zwar nicht kommerziell genutztSelbst dann! Ausnahme wiederum irgendwelche Verunglimpfungen. Wenn der Betreiber eines "Clubs" (sagen wir doch gleich Puff...) in Anzeigen die "barocken Formen" seiner Damen anpreist und dafür mit dem Bild eines Barockhauses wirbt - das geht nicht. Außer natürlich, wenn es ihm gehört oder er seinen Club dort angesiedelt hat. Sorry, aber ein dämlicheres Beispiel fällt mir gerade nicht ein... ;-) Zitat:Aber seit mein Sohn seit einiger Zeit Berufsfotograf ist, hat er mir u.a. so manchenIch sag's mal so: wenn mir langweilig ist, dann kauf' ich mir ein Zelt und drei Schimpansen und mach' nen Affenzirkus auf Anwälte verdienen ihr Geld mit künstlicher Aufregung und Fotografen mit Bildern, die noch keiner kennt und keiner hat. Dass diese beiden Fronten mit Vorliebe und Schmackes aufeinander prallen, liegt in der Natur der Sache. Immer wieder gern genommen: Mariannes Kochbuch! Und so schaut die Realität aus, wenn sich vernünftige Richter damit befassen und streitlustigen Anwälten einen Dämpfer verpassen. Zitat:Und ja, ich habe das Beispiel mit dem Zeichnen des Autos gelesen. Aber trifft das ebenDieses Beispiel habe ich verlinkt, um deutlich zu machen, dass weder der Autodesigner (= der Architekt beim Haus) noch der Hersteller (= Bauherr) noch der Fzg.-Halter (= Hausbesitzer) irgendwelche Rechte haben, die dagegen sprechen, dass ich das Haus unter Einhaltung der Spielregeln der Panoramafreiheit fotografiere und das Foto veröffentliche. Wenn ich natürlich den Autoausschnitt bis auf den Mercedes-Stern reduziere bzw. der Ausschnitt vom Haus irgendwann so klein wird, dass nur noch ein Name auf dem Klingelschild zu sehen ist, dann wird's allerdings eng von wegen Panoramafreiheit... Zitat:[SIZE="1](Ich hasse Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.)[/SIZE][SIZE="1]Ich liebe Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.[/SIZE] Schnuppi schrieb:Ein ganz liebes Danke Hans - das ist sehr übersichtlich und gut verständlich erklärt. :icon_bravo:Wenn Werbesprüche nicht ebenfalls geschützt wären, würde ich sagen: Du darfst! So sage ich: na klar doch ;-) Aber gelle: immer auch schön die blaue Fußnote lesen. Nicht dass mir hinterher Klagen kommen... Gruß, Hans PS: bin wohl erst wieder nächstes WE hier, sorry. Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Osiris - 05.04.2010 Noch einmal Dankeschön, lieber Hans. Apropos Anwälte, das waren Anwälte die die Fotografen vertreten. ;-) Ciao und bis demnächst mit bohrenden Fragen. Vielleicht stoße ich ja dann endlich mal auf Öl und werde reich. :lol: Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - hsk - 05.04.2010 Osiris schrieb:Apropos Anwälte, das waren Anwälte die die Fotografen vertreten. ;-)Die sind auch nicht besser... Osiris schrieb:Ciao und bis demnächst mit bohrenden Fragen. Vielleicht stoße ich ja dann endlich mal auf Öl und werde reich. :lol:Supi. Ich fotografiere dann das Öl und wir teilen uns den Zaster! Gruß, Hans Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Tinaa - 05.04.2010 Hallo Hans, auch ich bedanke mich ganz herzlich für die Mühe die Du Dir gemacht hast. Ich habe nun doch viel neues darüber gelesen. Auch ich war immer unsicher was den nun erlaubt ist und was nicht. Aber nun bin ich etwas beruhigter. Habe aber nun noch auch eine Frage. Wie ist das nun bei einem Film, oder Fernsehserie, wenn ich da ein Bild heraus fotographiere mit einem Filmschauspieler oder eine Szene? Wie sieht es da mit Copyright etc. aus? In dem Fall habe ich doch das Foto gemacht und der Film wird doch öffentlich ausgestrahlt, also fällt doch hier die Privatspähre weg oder nicht? Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - hsk - 05.04.2010 Gute Frage - nächste Frage... :? Ein Film an sich ist selber schon ein Werk, das eigenem schöpferischen Schaffen entspringt, nämlich dem des Drehbuchautors, des Regisseurs, der Darsteller usw. Ich kenne jetzt keinen Gesetzestext (es gibt mit Sicherheit einen), der sich ausdrücklich mit diesem Fall beschäftigt. Aufgrund der mir bekannten Bestimmungen des UrhG sind Filme vergleichbar mit Literatur und Tonwerken. Und die dürfen ohne Genehmigung weder ganz noch teilweise (Szenenfoto) veröffentlicht werden. Außerdem ist die Filmvorführung NICHT öffentlich! Im Kino gegen Ticket, auf Video gegen Leihgebühr, in den Öffentlich-Rechtlichen gegen GEZ-Gebühr. Bei den Privaten... keine Ahnung, wie's da ausschaut. Lieber nicht mit solchen Fotos hausieren gehen... ;-) Gruß, Hans Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Tinaa - 05.04.2010 Hallo Hans, nein mache ich bestimmt nicht, es hat mich jetzt nur interessiert, da eben gerade solch eine Debatte entstanden ist. Da wollte ich eben auch diese Frage stellen. Danke für die Antwort, habe mir sowas eh schon gedacht, bin aber nun froh es bestätigt zu wissen. Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - Osiris - 05.04.2010 Hallo Tinaa. Da hatte ich gerade heute was drüber gelesen, allerdings betrifft es mal wieder nur die kommerzielle "Angelegenheit". Ach, Hans hatte ja schon geantwortet. War ich zu langsam:oops: Zitat genommen von...KLICK-HIER Es ist ebenfalls nicht gestattet, Szenen aus Filmen nachzustellen, zu fotografieren und dies dann kommerziell zu verwerten. |