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Neues Gesetz zur Fotografie - Druckversion

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Neues Gesetz zur Fotografie - norre - 05.02.2015

Hallo,
ein neues Gesetz das für Fotografierende interessant sein könnte:
http://www.fotomagazin.de/praxis/tipps-tricks/fokus-fotorecht-neues-gesetz-fuer-strassenfotografen


Neues Gesetz zur Fotografie - Arlena - 05.02.2015

Ein Glück,daß ich eh nie Menschen fotografiere ;-), bis auf die ausdrücklichen Portrait-Wünsche im engsten Freundeskreis.
Im Ernst:ich kann mir nicht vorstellen, wie man diese Straftaten nachweisen soll,wenn die Fotos nicht im Netz eingestellt werden.
LG Arlena


Neues Gesetz zur Fotografie - hsk - 08.02.2015

Und - hat sich groß was geändert?

Nö.


Der Anwalt bringt freundlicherweise gleich selber den §22 KUG ins Spiel,
und da war das, worum es in dem Prozess geht (und einiges mehr),
auch bisher schon klar geregelt:

Veröffentlichen:
  • erlaubt, wenn die Person einverstanden ist
    [SIZE="1](z.B. durch Unterschrift, Modelvertrag, Lächeln in die Cam...)[/SIZE]
  • erlaubt, wenn die Person Teil einer Gruppe ist und nicht hervorgehoben wird
    [SIZE="1](Gruppe = mehr als ca. 5 Personen)[/SIZE]
  • erlaubt, wenn die Person nicht identifizierbar ist
    [SIZE="1](Gesicht, Tattoo egal wo, individuelle Male oder Verletzungen...)[/SIZE]
  • erlaubt, wenn die Person zufällig ins Bild huscht und für das Bild keinerlei Bedeutung hat
  • verboten, wenn obiges nicht zutrifft oder wenn das Bild gegen sittliche Werte bzw. Gesetze verstößt
    [SIZE="1](Rassismus, Religion, Diskriminierung, Herabwürdigung usw.)[/SIZE]

Fotografieren:
  • immer erlaubt, solange das Bild nicht veröffentlicht wird
    und sich die Person nicht mit Händen und Füßen wehrt

Jetzt muss man nur noch wissen, was "veröffentlichen" heißt,
nämlich das Zeigen gegenüber Dritten,
die NICHT zum ständigen häuslichen Lebensbereich des Fotografen gehören.


Das ist meine Familie, die mit mir wohnt,
event. noch die Geschwister oder Eltern oder Kinder,
die woanders wohnen - Punkt.

Besucht mich die Tante: no go.
Wöchentlicher Skatabend mit 2 besten Kumpels: no go.
Nachbarin im Stockwerk drüber: no go.

Über Ausstellungen, Bildbände, Youtube, Facebook, WhatsApp, Homepage, Flickr & Co
braucht man wohl kaum diskutieren, ob das öffentlich ist...

Das alles war, ist und bleibt Gesetz.

Die Neuerung betrifft also nur solche Streetphotografer,
die sich im stillen Kämmerlein ihrer Beute ergötzen,
und die dürften einen recht überschaubaren Kreis bilden.

Im übrigen kann man jedwedem Ärger ganz einfach aus dem Weg gehen,
indem man die oberste Regel beim Fotografieren von Menschen beachtet:

Respekt!

Gruß,
Hans


Neues Gesetz zur Fotografie - blacky1 - 08.02.2015

Hans - eine SUPER Erklärung - mehra brauchd ma need sogn - :daumen: