Zeitlimit für Demoversionen
#1
Hallo.
Da mir so gut geholfen wurde bei "Benutzerkonto wechseln" habe ich gleich noch eine Frage.

Ich habe vor langer Zeit einmal die 30 Tage Testversion von Ulead Cool 3D herunter geladen. Leider hatte ich keine Zeit um es richtig zu testen. Später hiess es dann: “Ihre Testzeit ist abgelaufen“.
Ich installierte das Programm neu, aber mit demselben Ergebnis.
Irgendwo in der Reg muss ein Zeitlimit eingetragen sein? Kann man dieses löschen? Dann müsste es doch eigentlich wieder für 30 Tage gehen?
Liebe Grüsse Walter.

Betriebssystem / Grafik-Software: Win 10 ; PI V.10 & 12
Zitieren
#2
Hi,

Tipps wie man soetwas umgehen kann wären illegal. Würde das hier diskutiert hätte das u.U. rechtl. Folgen für den Betreiber.

Cu Helmut
Zitieren
#3
Hallo,

ich muss den Worten von Helmut eigentlich nichts mehr hinzufügen, außer eines vielleicht noch, ich hätte diesbezüglich auch nicht mit Rat und Tat zur Verfügung gestanden.

Gruß
Andreas
Zitieren
#4
Hallo.
Ich sehe hier nichts illegales und verstehe das nicht so richtig. Aber ich möchte keine Riesen Diskussion eröffnen, deshalb sende ich Euch Beiden eine PN.
Liebe Grüsse Walter.

Betriebssystem / Grafik-Software: Win 10 ; PI V.10 & 12
Zitieren
#5
Hi,

Zitat:Ich sehe hier nichts illegales und verstehe das nicht so richtig.
Na dann stell dir mal vor Du bist der Herausgeber der Software, deinen potentiellen Kunden stellst Du eine Demo zur Verfügung. Die kaufen aber deine Software nicht sondern machen nach Ablauf der Demozeit "klick & lösch" und bezahlen somit die Software nie, nutzen Sie aber.

Meist steht ja auch bei der Demoinstallation in der EULA oder dem Lizenztext das es nicht erlaubt ist diese mit Tricks weiterhin lauffähig zu machen.

Das ich oder andere hier keine Tipps dazu geben ist einfach der Tatsache zu schulden, das man dann ganz schnell Post vom Anwalt bekommen kann wenn man Links zu Tools oder Tipps dazu postet die sowas ermöglichen. Das würd ich nichtmal per PM tun. Das geht nicht gegen Dich, das ist generell so.

Die großen Formen haben nämlich mittlerweile eigene Abteilungen die nichts weiter tun als das Web nach sowas zu durchforsten. Es gab da schon Abmahnungen, weil sich ein Mitglied in einem Forum mit einem Benutzernamen registriert hat, der einer Marke/Firma gehörte.

Per Google findest Du dazu noch reichlich Material

Cu Helmut
Zitieren
#6
walvo schrieb:Hallo.
Ich sehe hier nichts illegales und verstehe das nicht so richtig.
Hallo,

da fällt mir auch Ebay ein, nur der Satz "Die Abbildung ist ähnlich wie diese Marke..." hat schon zu Urheberrechtstreiten geführt. Glaub ein Leipziger Taxiunternehmen hatte seit mehr wie 40 Jahren die Nummer 1147 und die Marke die andersrum heißt, hat den Prozess gewonnen, wegen Urheberrechtsverletzungen. Schon die Ähnlichkeit zu einer Marke kann in die Hose gehen, darum gebe ich Helmut 100% recht, bei Software muss man sicher genauso wenn nicht sogar noch genauer auf die Lizensbedingungen gucken.

Cu Andek
Zitieren
#7
Hallo Helmut & Andek.
So gesehen habt Ihr Recht. Ich habe mir hier keine Gedanken gemacht. Ich war damals mit der Pircnet Schule bei den Fortis so beschäftigt, dass ich wirklich nicht dazu kam, das Programm zu testen, resp. es ist mir beim 1. Anlauf nicht gelungen das Tube auf die Arbeitsfläche zu bringen und dann gab ich auf.Das Programm wollte ich für diese Arbeit: http://img301.imageshack.us/img301/6686/...hau3ib.gif
um die Puppen richtig in 3 D um 360 ° drehen zu lassen.

Liebe Grüsse Walter.

Betriebssystem / Grafik-Software: Win 10 ; PI V.10 & 12
Zitieren
#8
Hallo Walter,

vielleicht hast Du die Möglichkeit das ein Bekannter für Dich die Version testen kann und Du schaust es Dir da an. Dagegen sollte es nichts einzuwenden geben.

Gruß Andek
Zitieren