Wasserzeichen
#1
Ich habe mal eine frage,ein User auf mein Forum hat nun eine Grafik mit eine Tube gemacht ohne Wasserzeichen,nun hat mir ein User Geschrieben das unbedingt ein WZ auf die Grafiken sein müßen,sonst könnte das Ärger geben ist das richtig,ich weiß das man bei eigenen Grafiken ein C drauf machen kann und bei Tuben ein Design by....
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#2
Lieber Ole,

ich habe zwar keine Ahnung, was eine "Tube" ist (Schande auf mein Haupt :oops: ...), aber da Du auch Grafiken erwähnst, denke ich mal, dass das irgendwas mit Filmchen bei YouTube zu tun hat. Also alles im visuell darstellenden Bereich.

Zunächst mal: Designed by ist ein netter Vermerk, der jedoch keinerlei offitzielle juristische Bedeutung hat. © steht im angloamerikanischen Recht für einen Urheberschutz, der dem deutschen Kunsturheberrecht in etwa gleichkommt, sich jedoch in erster Linie auf die kommerzielle Vermarktung beschränkt, während das deutsche Urheberrecht viel weiter geht und das direkte geistige Eigentum schützt. © hat sich zwar international durchgesetzt, muss aber steng genommen nach deutschem Recht nicht unbedingt Gültigkeit haben. Und Wasserzeichen schließlich sind einfach nur ein Kopierschutz oder die Kenntlichmachung eines Originals, wie bei Geldscheinen, haben aber keinen rechtlichen Hintergrund.

Offiziell gibt es in Deutschland kein Zeichen, das für den Urheberschutz steht. Für den Markenschutz steht das ®, aber um Grafiken, Bilder oder Fotos urheberrechtlich zu kennzeichnen, müsste man den Satz "Alle Rechte bei..." oder ähnlich anfügen.

Problematisch wird das Ganze dadurch, dass sich das Internet ja nicht auf ein spezielles Land bezieht, sondern die Inhalte weltweit abzurufen sind. Tonträger, zu denen auch Filme gehören, müssten also neben dem © auch noch mit einem gekennzeichnet sein. Und bei jeder Kennzeichnung muss außerdem noch das Entstehungsjahr des Kunstwerks stehen, weill jeglicher Urheberschutz international nach 99 Jahren endet. Auch wenn das von uns keiner mehr erleben wird ;-)...

Deine Frage ist also nicht so leicht und umfassend zu beantworten, wie Du vielleicht gehofft hast :icon_troest: So viel ist aber sicher: Es kann niemand gezwungen werden, seine Werke mit einem Copyright oder einem Urheberrechtsvermerk zu versehen. Tut er es nicht, so wird nach internationalem Recht, nicht aber nach deutschem, aus dem Copyright unter Umständen ein Copyleft, auch das gibt's...

Für den privaten Hausgebrauch kann gelten:
1. Wasserzeichen sind lustig anzuschauen, mehr nicht.
2. Wer seine Werke schützen will, kann das tun. Wer es nicht tut, auch gut.
3. Urhebervermerke nach deutschem Rechtsmuster müssen international nicht unbedingt wirksam sein und umgekehrt.
4. Ärger bekommt nur der, der sich über einen gültigen Urhebervermerk hinwegsetzt.

Und damit ICH mich nicht strafbar mache :haue:, muss ich abschließend noch darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung im Sinne von Art.1, §1, RBerG darstellt.

Weitere Meinungen (nicht Rechtsberatung!!!) von Leuten, die sich damit auskennen, kannst Du auch hier bekommen.

Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen, statt Dich noch mehr zu verwirren. Recht in Deutschland ist nicht ganz einfach :icon_troest:

Hans

PS: Ich sehe gerade Dein neuestes Werk "Black Silver". Den Vermerk "Designed by" im Bild kannst Du Dir sparen. Dafür setzt Du darunter noch die Jahreszahl, also "© 2007 by Ole". Viele Bildagenturen machen es ähnlich. Sie wollen ihre Vorschaubilder nicht mit Wasserzeichen oder sonstigem verschandeln und bauen daher den Urheberschutzvermerk in ihre AGBs ein oder setzen ihn unter das jeweilige Thumb.
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#3
hsk schrieb:ich habe zwar keine Ahnung, was eine "Tube" ist

Hallo Hans,

ein Tube ist ein freigestelltes Objekt das in Photoimpact als
ufo oder psd abgespeichert wird und dann weiterverarbeitet wird.

Hier hast du z.B. eine Seite wo du solche Objekte downloaden kannst.



hsk schrieb:Zunächst mal: Designed by ist ein netter Vermerk, der jedoch keinerlei offitzielle juristische Bedeutung hat. ©


Abgesehen sollte man nicht vergessen, das so ein Designed by
in den meisten Fällen ganz schnell wieder wegretuschiert ist wenn jemand das
Bild haben will. [Bild: zwinker01,1.gif]
[Bild: jue1.gif]
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#4
Hallo Hans,
da dachte ich, du seist Fotograf, dabei bist du auch noch Rechtsanwalt. (In der Schweiz ist dieser Titel nicht geschützt, es darf sich jeder Rechtsanwalt nennen, auch wenn er nur ein Rechtsverdreher ist.)

Da ist es schwierig, nicht einem Lumpen aufzusitzen, der sich so nennt, aber nur so eine entfernte Ahnung hat vom Recht und seinen Tücken.

Danke aber für deine Ausführungen, ich finde sie interessant und lehrreich. So kann ich noch viel dazu lernen, das ist immer gut und trainiert die grauen Zellen.

[Bild: 680042.gif] Bild nicht von mir, sondern von einer Gif-Seite.
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#5
Lieben dank für deine Auskunft hsk,also wie ich gesehen habe ist das kein Zwang,aber nu Verstehe ich nicht das mit © 2007 by Ole,ich Verarbeite ja eine Grafik die jemand anbietet so das,das © noch beim Anbieter bleibt Spricht noch sein Werk ist,darf ich denn auch wie du Geschrieben hast das © 2007 by Ole drauf machen,da stehe ich noch aufn Schlauch confused
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#6
Recht hin oder her - also, ich fände es nicht so toll, wenn jemand mein Foto - das ich irgendwann mal gemacht habe - mit einem Farbklecks versieht und es dann mit einem Copyright als seines ausgibt. :stinkig:

Dann gäb es :haue:

Es sei denn, ich habe ausdrücklich meine Erlaubnis dafür erteilt.

Und ich wäre auch sehr vorsichtig damit, mir igendwelche Tubes oder Brushes aus dem I-Net zu holen, sie auf ein leeres Blatt zu plazieren und meinen Namen darunter zu setzen.

Viele Grüße
Rieke
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#7
Hallo Rieke,na das ist auch ok mit den Tuben,aber nun sind das ja Tuben die frei zu Verarbeitung sind,aber nun geht es ja darum ist das Pflicht ein WZ zu setzen,mehr wollte ich doch nicht wissen,klar würde ich auch Sauer wenn einer meine Werke sein eigen nennt MrGreen
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#8
Gabi schrieb:ein Tube ist ein freigestelltes Objekt das in Photoimpact als
ufo oder psd abgespeichert wird und dann weiterverarbeitet wird.
Hola, wie peinlich :oops:. Wieder was dazu gelernt...

regi schrieb:da dachte ich, du seist Fotograf, dabei bist du auch noch Rechtsanwalt.
Gott bewahre - weit davon entfernt MrGreen. Mann kommt eben zwangsläufig mit sowas in Berührung. Der simple Bauer von früher muss ja heutzutage auch ein halber Lebensmittelchemiker sein.

Deswegen habe ich auch den Link zu "wer weiß was" gesetzt. Dort findet man auch Rechtsanwälte, die privat und auf Gegenseitigkeit Auskünfte geben. Man sollte Anfragen aber allgemein formulieren. Also nicht: "Ich habe da folgende Frage...", sondern: "Angenommen jemand hat ein Problem..."

Ole schrieb:ich Verarbeite ja eine Grafik die jemand anbietet so das,das © noch beim Anbieter bleibt
Das wusste ich nicht, aber einfacher wird's dadurch auch nicht gerade. Streng genommen müsstest Du dann unter das Bild schreiben: "Bearbeitung und Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von..." Diese Genehmigung solltest Du dann aber auch haben, denn Kunstwerke sind genauso urheberrechtlich geschützt wie sonstiges Eigentum.

Etwas anderes ist es, wenn Du vom ursprünglichen Rechteinhaber ein so genanntes "Property Release" hast, also eine "Besitzfreigabe". Darin regeln Fotografen (oder Bearbeiter wie Du) und Rechteinhaber, was man alles mit dem Bild machen darf und übertragen normalerweise dem Bearbeiter bzw. Fotografen alle Rechte, also Speicherung, Bearbeitung, Verbreitung, Verfremdung, Veröffentlichung, werbliche oder redaktionelle Nutzung, Verkauf usw. Als Honorar für denjenigen, der Dir die Rechte überträgt, kann dabei z.B. ein Foto oder eine CD mit dem fertigen Bild vereinbart werden. Ohne Honorar, und sei es auch noch so klein (eben z.B. ein Foto) ist das Release juristisch nichtig und unwirksam, da der urpsüngliche Rechteinhaber sonst keine Gegenleistung erhält.

Entscheidend ist dabei immer, ob durch Deine Bearbeitung ein eigenes Kunstwerk entsteht und wie stark dabei noch der Anteil des ursprünglichen Bildes ist. Je deutlich das Original auf Deinem Werk zu identifizieren ist, desto eher wird ein Property Release oder eine Genehmigung nötig. Das Copyright erhältst Du aber nur durch eine komplette Rechteübertragung!

Damit das klar ist: hier im Forum wird Dir niemand auf die Füße treten, wenn Du bearbeitete Werke eines Dritten veröffentlichst. Wir haben ja sogar eigene Threads dafür, z.B. den "Mach was draus". Ansonsten kann eine schriftliche Vereinbarung nie von Schaden sein, denn streitlustige Gesellen finden sich überall...

Gruß,
Hans
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#9
Ich versuche immer mit eigenem Material zu arbeiten; d. h. wenn ich im Internet etwas sehe, was mich interessiert, versuche ich es nachzubasteln. Sieht zwar dann nicht immer so perfekt wie die Vorlage aus, aber ich bin auf der sicheren Seite.

Viele Grüße
Rieke
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#10
Hallöchen :lol:

hsk schrieb:--> Ärger bekommt ... der, der sich über einen gültigen Urhebervermerk hinwegsetzt. <--

Das sagt eigendlich alles.

Es ist das alte leidige Thema. Das Wort "nur" habe ich nur (MrGreen) aus dem Zitat ausgespart, damit niemand auf die Idee kommt, bei Bilder ohne explizit sichtbaren Urhebervermerk sei nun alles erlaubt.

LG Andreas
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