24.09.2010, 23:08
maxie schrieb:Allerdings muß die Einschränkung auch irgendwo aushängen, sie muß zu sehen sein, war sie aber nicht. Die "Custodin" meinte, da hätte ich ja fragen können. Bloß wen? Ich schrieb ja schon, daß die Herrschaften offenbar Kaffepause machten.
Wenn ein Grundstück oder Gebäude betreten wird, dann ist das Fotografieren auf diesem Grundstück oder im Gebäude erst einmal verboten. Nur mit Einwilligung des Eigentümers bzw. Hausrechtsinhabers kann man Fotos zu dessen Bedingungen machen. Das gilt sowohl für private Grundstücke/Gebäude wie auch für Zoos, Museen, Kirchen usw.; das gilt auch, wenn man Eintritt zahlt. Weil es zunächst verboten ist, heißt das aber auch, dass der Rechteinhaber keine Schilder aufhängen muss. Die Museumsaufsicht hat Recht, dass man sich zuerst informieren muss. Findet man niemanden, darf man eigentlich nicht fotografieren.
Ich kann ja auch nicht auf der Straße beliebige Personen mit der Begründung fotografieren, die Person trage kein Schild mit der Aufschrift "Fotografieren verboten". ;-)
Gruß
Trance