04.04.2011, 15:56
1.
Strafrechtlich normalerweise nichts, weil sie nicht schuldfähig sind.
Möglicherweise müssen sie sich jedoch vor einem Vormundschaftsgericht verantworten.
1a.
Zivilrechtliche Ansprüche sind möglich, das berühmte
"Eltern haften für ihre Kinder" ist jedoch eingeschränkt.
Kommt auf den Einzelfall an.
2.
Da muss ein Fachanwalt her!
Zwischen 7 und 18 sind Kinder und Jugendliche "beschränkt geschäftsfähig".
Für Internetauftritte sind Verträge auch mit finanziellem Hintergrund nötig,
und da geht ohne die Eltern oftmals gar nichts.
Gruß,
Hans
[SIZE="1]Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar
sondern spiegelt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.[/SIZE]
Strafrechtlich normalerweise nichts, weil sie nicht schuldfähig sind.
Möglicherweise müssen sie sich jedoch vor einem Vormundschaftsgericht verantworten.
1a.
Zivilrechtliche Ansprüche sind möglich, das berühmte
"Eltern haften für ihre Kinder" ist jedoch eingeschränkt.
Kommt auf den Einzelfall an.
2.
Da muss ein Fachanwalt her!
Zwischen 7 und 18 sind Kinder und Jugendliche "beschränkt geschäftsfähig".
Für Internetauftritte sind Verträge auch mit finanziellem Hintergrund nötig,
und da geht ohne die Eltern oftmals gar nichts.
Gruß,
Hans
[SIZE="1]Dieser Beitrag stellt keine Rechtsberatung im juristischen Sinne dar
sondern spiegelt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.[/SIZE]