07.09.2006, 00:03
Hallo Ebba,
nein, das war so gemeint, dass ich diesen Satz bisher immer nur von Rentnern gehört habe, weil sie, wie gesagt, laufend von anderen Familienmitgliedern für irgendwelche Erledigungen eingespannt werden und keine Zeit mehr für sich selber haben. Das ist aber eine Schutzbehauptung, weil sie es ja schon für sich machen, da sie ja Zeit haben und sonst wohl nicht ausgelastet währen. Außerdem hat das noch den "Ich werde noch gebraucht-Effekt, der denjenigen ja auch ganz gut tut und das ist auch richtig so. ;-)
Einspruch in sofern, dass jemand der einer Arbeit nachgeht und dadurch evtl. 10 bis 12 Stunden nicht zuhause ist, die Dinge erst dann erledigen kann (Falls überhaupt nach Feierabend noch möglich), die Rentner oder auch Arbeitslose in der Zeit schon längst bewältigt haben.
Bis dann
Jürgen
nein, das war so gemeint, dass ich diesen Satz bisher immer nur von Rentnern gehört habe, weil sie, wie gesagt, laufend von anderen Familienmitgliedern für irgendwelche Erledigungen eingespannt werden und keine Zeit mehr für sich selber haben. Das ist aber eine Schutzbehauptung, weil sie es ja schon für sich machen, da sie ja Zeit haben und sonst wohl nicht ausgelastet währen. Außerdem hat das noch den "Ich werde noch gebraucht-Effekt, der denjenigen ja auch ganz gut tut und das ist auch richtig so. ;-)
Einspruch in sofern, dass jemand der einer Arbeit nachgeht und dadurch evtl. 10 bis 12 Stunden nicht zuhause ist, die Dinge erst dann erledigen kann (Falls überhaupt nach Feierabend noch möglich), die Rentner oder auch Arbeitslose in der Zeit schon längst bewältigt haben.
Bis dann
Jürgen