07.09.2006, 09:24
[QUOTE=Jürgen;13178. ;-)
Einspruch in sofern, dass jemand der einer Arbeit nachgeht und dadurch evtl. 10 bis 12 Stunden nicht zuhause ist, die Dinge erst dann erledigen kann (Falls überhaupt nach Feierabend noch möglich), die Rentner oder auch Arbeitslose in der Zeit schon längst bewältigt haben.
[/QUOTE]
@jürgen - pass auf, das dir das nicht passiert aber ich habe ja gut reden - ende sept ist es soweit - aber zeit habe ich trotzdem nicht
Einspruch in sofern, dass jemand der einer Arbeit nachgeht und dadurch evtl. 10 bis 12 Stunden nicht zuhause ist, die Dinge erst dann erledigen kann (Falls überhaupt nach Feierabend noch möglich), die Rentner oder auch Arbeitslose in der Zeit schon längst bewältigt haben.
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@jürgen - pass auf, das dir das nicht passiert aber ich habe ja gut reden - ende sept ist es soweit - aber zeit habe ich trotzdem nicht