15.12.2006, 22:10
Hallo Luisa,
schönen Dank für Deinen Beitrag. Soviel mir bekannt ist ist, handelt man gewerblich, wenn eine Gewinnabsicht der Grund für den Verkauf der Ware ist.
Da es aber viele Sonderregelungen und vom Finanzamt geduldete Verkäufe gibt, bleibt das alles in der Grauzone. Die Angst der privaten Verkäufer wegen einer Abmahnung wäre um ein Vielfaches kleiner, wenn es endlich mal klare Gesetzgrundlagen OHNE Sonderregelungen geben würde. Das wohl wird in Deutschland eher nicht passieren, da hier viel zu gerne prozessiert wird. Auf gut Deutsch: Es ist zum ko**en!
Was speziell bei Booklooker negativ auffällt ist, dass einige "Private" die Preise so niedrig gestalten, dass die gewerblichen VK quasi leer ausgehen. Warum wohl haben denn manches gewerbliche VK ein Gewerbe angemeldet? Weil es schick ist? Vielleicht "in"? Nein, weil das Finanzamt als dunkler Schatten über dem Ganzen gelegt hat. Wer will schon freiwillig als Steuerhinterzieher auffallen...
Am besten verkauft man als "Privater" seinen Krempel auf dem Flohmarkt, denn da gibt es (noch) keine Kontrollen. Außerdem lassen sich dort ganz andere Preise machen, da ja die Versandkosten entfallen. Eventuell entstehen dabei auch Käufer <-> Verkäufer Beziehung, sodass der VK dann noch nicht einmal den Flohmarkt für den Verkauf braucht.
Nebenbei bemerkt, hat meine Schwägerin in dieser Woche als Panikaktion ihr Gewerbe abgemeldet, nur weil bei eBay (sie verkaufte dort Bücher) wieder mal so ein Ar***loch eine Reihe von Abmahnungen verteilt hat, darunter auch an ihre Busenfreundin. Kosten: 1380 Euro! Grund: In der AGB fehlte in der Widerrufsbelehrung aufgrund eines neuen Urteils der Hinweis, dass der Käufer nicht 14 Tage, sondern einen Monat Rückgaberecht hat.
Mittlerweile wurde von insgesamt 30 Abgemahnten über einen Anwalt eine Gegenklage eingereicht. Aussicht auf Erfolg? Schlecht, sehr schlecht...
Gruß Hulot
schönen Dank für Deinen Beitrag. Soviel mir bekannt ist ist, handelt man gewerblich, wenn eine Gewinnabsicht der Grund für den Verkauf der Ware ist.
Da es aber viele Sonderregelungen und vom Finanzamt geduldete Verkäufe gibt, bleibt das alles in der Grauzone. Die Angst der privaten Verkäufer wegen einer Abmahnung wäre um ein Vielfaches kleiner, wenn es endlich mal klare Gesetzgrundlagen OHNE Sonderregelungen geben würde. Das wohl wird in Deutschland eher nicht passieren, da hier viel zu gerne prozessiert wird. Auf gut Deutsch: Es ist zum ko**en!
Was speziell bei Booklooker negativ auffällt ist, dass einige "Private" die Preise so niedrig gestalten, dass die gewerblichen VK quasi leer ausgehen. Warum wohl haben denn manches gewerbliche VK ein Gewerbe angemeldet? Weil es schick ist? Vielleicht "in"? Nein, weil das Finanzamt als dunkler Schatten über dem Ganzen gelegt hat. Wer will schon freiwillig als Steuerhinterzieher auffallen...
Am besten verkauft man als "Privater" seinen Krempel auf dem Flohmarkt, denn da gibt es (noch) keine Kontrollen. Außerdem lassen sich dort ganz andere Preise machen, da ja die Versandkosten entfallen. Eventuell entstehen dabei auch Käufer <-> Verkäufer Beziehung, sodass der VK dann noch nicht einmal den Flohmarkt für den Verkauf braucht.
Nebenbei bemerkt, hat meine Schwägerin in dieser Woche als Panikaktion ihr Gewerbe abgemeldet, nur weil bei eBay (sie verkaufte dort Bücher) wieder mal so ein Ar***loch eine Reihe von Abmahnungen verteilt hat, darunter auch an ihre Busenfreundin. Kosten: 1380 Euro! Grund: In der AGB fehlte in der Widerrufsbelehrung aufgrund eines neuen Urteils der Hinweis, dass der Käufer nicht 14 Tage, sondern einen Monat Rückgaberecht hat.
Mittlerweile wurde von insgesamt 30 Abgemahnten über einen Anwalt eine Gegenklage eingereicht. Aussicht auf Erfolg? Schlecht, sehr schlecht...
Gruß Hulot