03.06.2007, 08:50
Da ich nicht dumm sterben möchte ....
habe ich wieder eine Frage.
Es ist klar, dass Entwürfe auch als "Eigentum" bezeichnet werden.
Wie ist die Sachlage, wenn ein Entwurf einwenig verändert wird?
Siehe angehängte Datei.
Auf der rechten Seite ist das Original.
Auf der linken Seite die Nacharbeitung, wie man sieht sind paar
Details verändert worden. Darf die "Nacharbeitung" als eigener Entwurf
bezeichnet werden?
LG
Luisa
habe ich wieder eine Frage.
Es ist klar, dass Entwürfe auch als "Eigentum" bezeichnet werden.
Wie ist die Sachlage, wenn ein Entwurf einwenig verändert wird?
Siehe angehängte Datei.
Auf der rechten Seite ist das Original.
Auf der linken Seite die Nacharbeitung, wie man sieht sind paar
Details verändert worden. Darf die "Nacharbeitung" als eigener Entwurf
bezeichnet werden?
LG
Luisa