Zeitlimit für Demoversionen
#5
Hi,

Zitat:Ich sehe hier nichts illegales und verstehe das nicht so richtig.
Na dann stell dir mal vor Du bist der Herausgeber der Software, deinen potentiellen Kunden stellst Du eine Demo zur Verfügung. Die kaufen aber deine Software nicht sondern machen nach Ablauf der Demozeit "klick & lösch" und bezahlen somit die Software nie, nutzen Sie aber.

Meist steht ja auch bei der Demoinstallation in der EULA oder dem Lizenztext das es nicht erlaubt ist diese mit Tricks weiterhin lauffähig zu machen.

Das ich oder andere hier keine Tipps dazu geben ist einfach der Tatsache zu schulden, das man dann ganz schnell Post vom Anwalt bekommen kann wenn man Links zu Tools oder Tipps dazu postet die sowas ermöglichen. Das würd ich nichtmal per PM tun. Das geht nicht gegen Dich, das ist generell so.

Die großen Formen haben nämlich mittlerweile eigene Abteilungen die nichts weiter tun als das Web nach sowas zu durchforsten. Es gab da schon Abmahnungen, weil sich ein Mitglied in einem Forum mit einem Benutzernamen registriert hat, der einer Marke/Firma gehörte.

Per Google findest Du dazu noch reichlich Material

Cu Helmut
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Zeitlimit für Demoversionen - von walvo - 22.08.2007, 14:16
Zeitlimit für Demoversionen - von Helmut - 22.08.2007, 14:27
Zeitlimit für Demoversionen - von Andreas69 - 22.08.2007, 17:33
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