25.11.2007, 14:20
Gabi schrieb:ein Tube ist ein freigestelltes Objekt das in Photoimpact alsHola, wie peinlich :oops:. Wieder was dazu gelernt...
ufo oder psd abgespeichert wird und dann weiterverarbeitet wird.
regi schrieb:da dachte ich, du seist Fotograf, dabei bist du auch noch Rechtsanwalt.Gott bewahre - weit davon entfernt

Deswegen habe ich auch den Link zu "wer weiß was" gesetzt. Dort findet man auch Rechtsanwälte, die privat und auf Gegenseitigkeit Auskünfte geben. Man sollte Anfragen aber allgemein formulieren. Also nicht: "Ich habe da folgende Frage...", sondern: "Angenommen jemand hat ein Problem..."
Ole schrieb:ich Verarbeite ja eine Grafik die jemand anbietet so das,das © noch beim Anbieter bleibtDas wusste ich nicht, aber einfacher wird's dadurch auch nicht gerade. Streng genommen müsstest Du dann unter das Bild schreiben: "Bearbeitung und Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung von..." Diese Genehmigung solltest Du dann aber auch haben, denn Kunstwerke sind genauso urheberrechtlich geschützt wie sonstiges Eigentum.
Etwas anderes ist es, wenn Du vom ursprünglichen Rechteinhaber ein so genanntes "Property Release" hast, also eine "Besitzfreigabe". Darin regeln Fotografen (oder Bearbeiter wie Du) und Rechteinhaber, was man alles mit dem Bild machen darf und übertragen normalerweise dem Bearbeiter bzw. Fotografen alle Rechte, also Speicherung, Bearbeitung, Verbreitung, Verfremdung, Veröffentlichung, werbliche oder redaktionelle Nutzung, Verkauf usw. Als Honorar für denjenigen, der Dir die Rechte überträgt, kann dabei z.B. ein Foto oder eine CD mit dem fertigen Bild vereinbart werden. Ohne Honorar, und sei es auch noch so klein (eben z.B. ein Foto) ist das Release juristisch nichtig und unwirksam, da der urpsüngliche Rechteinhaber sonst keine Gegenleistung erhält.
Entscheidend ist dabei immer, ob durch Deine Bearbeitung ein eigenes Kunstwerk entsteht und wie stark dabei noch der Anteil des ursprünglichen Bildes ist. Je deutlich das Original auf Deinem Werk zu identifizieren ist, desto eher wird ein Property Release oder eine Genehmigung nötig. Das Copyright erhältst Du aber nur durch eine komplette Rechteübertragung!
Damit das klar ist: hier im Forum wird Dir niemand auf die Füße treten, wenn Du bearbeitete Werke eines Dritten veröffentlichst. Wir haben ja sogar eigene Threads dafür, z.B. den "Mach was draus". Ansonsten kann eine schriftliche Vereinbarung nie von Schaden sein, denn streitlustige Gesellen finden sich überall...
Gruß,
Hans