26.11.2007, 22:44
hsk schrieb:....Wenn dabeisteht, dass etwas "frei verfügbar" oder "zur Nutzung freigegeben" ist oder in dieser Art, dann kann man sich darauf verlassen und notfalls berufen. Da hilft es auch nicht, wenn dieses Einverständnis nachträglich widerrufen wird. Zum Zeitpunkt des Downloads war es erteilt, basta.
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Hans
das ist wohl oder übel gutgläuberei und dem ist leider nicht so, und da hilft auch kein basta, wenn die zahlungsaufforderung ins haus flattert.