16.08.2008, 06:29
Hallo Candyno!
uneingeschränkt und kostenlos nutzbar, aber copyrighted,
auch ohne ©-Hinweis.
Im deutschen Urheberrecht gibt es den Begriff nicht,
auch wenn er ständig gebraucht wird.
"Gemeinfreiheit" kann es auch in Deutschland schon deswegen nicht geben,
weil der Begriff den Verzicht auf das Urheberrecht impliziert
und dieser Verzicht juristisch nicht möglich ist.
Gemeint wird damit in etwa das, was Du als
"kostenfrei und zur uneingeschränkten privaten und kommerziellen Nutzung"
bezeichnest, nur muss das dann auch ausdrücklich erklärt werden.
Am ehesten wird eine gewollte Gemeinfreiheit noch
durch eine GNU-Lizenz ausgedrückt.
Für beide Seiten gilt ungefähr das Gleiche:
Die Fotos unter liegen NICHT der Public Domain
und NICHT der "Gemeinfreiheit" (bzw. was man darunter versteht)
Die Fotos und ihre Teile sind urheberrechtlich geschützt
und Eigentum des jeweiligen Fotografen.
Nutzung nur mit entsprechendem Hinweis auf dem Bild oder in einem Begleittext. [SIZE="1](Naja...)[/SIZE]
Sie sind uneingeschränkt und kostenlos nutzbar,
sowohl privat als auch kommerziell.
Sie dürfen jedoch nicht als Foto selbst verkauft werden.
Durch Download, Bearbeitung u.a. erwirbst Du kein Copyright an ihnen.
Du kannst keine Lizenzen an Dritte vergeben.
Du darfst die Fotos nicht direkt verlinken und sie auch
keinen eigenen oder fremden Bildergallerien hinzufügen.
Für pixelperfektdigital gilt außerdem:
Die Fotos dürfen nicht für Produkte verwandt werden,
die verkauft werden sollen.
mit den Fotos machen außer angucken.
Willst Du mehr, dann kannst Du in den Creative Commons
gezielt nach Bildern suchen, die eine bestimmte Linzenz haben,
welche Deinem geplanten Vorhaben entspricht.
Im Streitfall kannst Du Dich aber auf den Grundsatz des "guten Glaubens" berufen,
weil bereits der User mit dem Upload erklärt hat, dass er die alleinigen Rechte besitzt.
Strafverfolgung setzt (im Normalfall!) voraus, dass man sich der Straftat auch bewusst war.
Gruß,
Hans
Candyno schrieb:Sind die als "Public Domain" also "Gemeinfrei" zu verstehen ? Also kostenfrei und zur uneingeschränkten privaten und kommerziellen Nutzung bestimmt ?"Public Domain" heißt in den USA
uneingeschränkt und kostenlos nutzbar, aber copyrighted,
auch ohne ©-Hinweis.
Im deutschen Urheberrecht gibt es den Begriff nicht,
auch wenn er ständig gebraucht wird.
"Gemeinfreiheit" kann es auch in Deutschland schon deswegen nicht geben,
weil der Begriff den Verzicht auf das Urheberrecht impliziert
und dieser Verzicht juristisch nicht möglich ist.
Gemeint wird damit in etwa das, was Du als
"kostenfrei und zur uneingeschränkten privaten und kommerziellen Nutzung"
bezeichnest, nur muss das dann auch ausdrücklich erklärt werden.
Am ehesten wird eine gewollte Gemeinfreiheit noch
durch eine GNU-Lizenz ausgedrückt.
Candyno schrieb:Aber wie sieht es mit Fotos von Sites wie http://www.freestockphotos.com/ oder http://www.pixelperfectdigital.com/free_stock_photos/ aus.
Für beide Seiten gilt ungefähr das Gleiche:
Die Fotos unter liegen NICHT der Public Domain
und NICHT der "Gemeinfreiheit" (bzw. was man darunter versteht)
Die Fotos und ihre Teile sind urheberrechtlich geschützt
und Eigentum des jeweiligen Fotografen.
Nutzung nur mit entsprechendem Hinweis auf dem Bild oder in einem Begleittext. [SIZE="1](Naja...)[/SIZE]
Sie sind uneingeschränkt und kostenlos nutzbar,
sowohl privat als auch kommerziell.
Sie dürfen jedoch nicht als Foto selbst verkauft werden.
Durch Download, Bearbeitung u.a. erwirbst Du kein Copyright an ihnen.
Du kannst keine Lizenzen an Dritte vergeben.
Du darfst die Fotos nicht direkt verlinken und sie auch
keinen eigenen oder fremden Bildergallerien hinzufügen.
Für pixelperfektdigital gilt außerdem:
Die Fotos dürfen nicht für Produkte verwandt werden,
die verkauft werden sollen.
Candyno schrieb:Ich möchte diese Fotos für Geburtstagskarten, Einladungen, Weihnachtskarten und dergleichen verwenden, die ich Freunden schenke. Oder auch mal bearbeitet hier im Forum einstellen.Kein Problem.
Candyno schrieb:Macht es einen Unterschied ob ich die Fotos als ganzes nutze oder z.B. eine Blume freistelle und die dann auf meine Karte kopiere ?Nein.
Candyno schrieb:Ach ja, wie stehts mit Fotos von flickr & Co. ? Sind ja Fotos die ein User hochgeladen hat.Und deswegen darfst Du erst mal gar nichts
mit den Fotos machen außer angucken.
Willst Du mehr, dann kannst Du in den Creative Commons
gezielt nach Bildern suchen, die eine bestimmte Linzenz haben,
welche Deinem geplanten Vorhaben entspricht.
Candyno schrieb:Möglicherweise verstösst dieser schon gegen das Urheberrecht. Ich ja dann wohl auch. Oder ?Ja.
Im Streitfall kannst Du Dich aber auf den Grundsatz des "guten Glaubens" berufen,
weil bereits der User mit dem Upload erklärt hat, dass er die alleinigen Rechte besitzt.
Strafverfolgung setzt (im Normalfall!) voraus, dass man sich der Straftat auch bewusst war.
Gruß,
Hans