29.08.2009, 00:11
pebu schrieb:Du benötigst aber auch Genemigungen bei vielen Tier-, Landschafts- und Architekturaufnahmen. (Nachbars Hund, meine Gartenzwerge im Vorgarten, der beleuchtete Eifelturm)
Hallo Pebu,
über Deinen Gartenzwerg können wir uns vielleicht noch unterhalten, bei Hunden bin ich mir aber ganz sicher, dass ich sie fotografieren darf, solange keine kommerzielle Nutzung damit verbunden ist.
Hunde haben keine "Recht am eigenen Bild". Das dem so sei, hat mal die "Zeit" als Aprilscherz veröffentlicht, der sich dann rasend schnell verbreitete und von anderen Zeitungen ungeprüft übernommen wurde. Für den Widerruf der "Zeit" hatte sich dann schon keiner mehr interessiert.
Wenn bei Hundeausstellung ab und zu mal zu lesen ist: "Fotografieren verboten", dann übt der Veranstalter sein Hausrecht aus. (eben Deine Gartenzwerg) Wie ein öffentlich einsehbarer Garten beim Fotografieren zu behandeln ist, k. A.
Freundliche Grüße vom Unkraut
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