Bei Amazon.de verkaufen
#1
Hallöchen,
ich habe mal wieder eine Frage ....
hat schon mal jemand von euch bei Amazon (Bücher oder Software) verkauft?

Meine Frage beläuft sich darauf, mein Sohn möchte sich von Büchern und Software trennen. Bei Ebay besteht die Gefahr, dass die Artikel, im schlimmsten Fall für 1,00 Euro weggehen. Da könnte man es ja gleich verschenken.

LG von
Luisa
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#2
Hallo, schau mal bei http://www.Booklooker.de
hier kann man erstens nach Buchpreisen sehen, zweitens seine Bücher verkaufen, bin da auch unter
> iswohlnix < zu finden.
Schönen Gruß aus dem Coburger Land
Gerhard :daumen:
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#3
@iswohlnix

Du bist bei BL als privater Verkäufer gemeldet. 925 Bücher sind meiner Meinung aber etwas zu viel für einen privaten Verkäufer.
Ich weiß, dass es dort noch ganz andere Kaliber gibt mit 2 3 4 und 5tausend Bücher im Angebot. Ohne Dich direkt angreifen zu wollen; Booklooker sollte diesen Umstand unbedingt abändern und alle Verkäufer mit mehr als 50 Angeboten zur Vorlage der Gewerbeanmeldung zwingen - oder ausschließen. So wie es jetzt ist, ist es eine Ohrfeige für jeden gewerblichen Verkäufer.

Bei eBay wirst Du keinen VK mehr finden, der privat so viele Bücher verkauft - warum wohl?

Gruß Hulot
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#4
Hulot schrieb:@iswohlnix
Du bist bei BL als privater Verkäufer gemeldet. 925 Bücher sind meiner Meinung aber etwas zu viel für einen privaten Verkäufer.
Ich weiß, dass es dort noch ganz andere Kaliber gibt mit 2 3 4 und 5tausend Bücher im Angebot. Ohne Dich direkt angreifen zu wollen; Booklooker sollte diesen Umstand unbedingt abändern und alle Verkäufer mit mehr als 50 Angeboten zur Vorlage der Gewerbeanmeldung zwingen - oder ausschließen. So wie es jetzt ist, ist es eine Ohrfeige für jeden gewerblichen Verkäufer.
Bei eBay wirst Du keinen VK mehr finden, der privat so viele Bücher verkauft - warum wohl?
Gruß Hulot

Hallo Hulot,
das würde ich nicht so pauschal beurteilen.

Wenn ich selbst bei mir mal die Bücherregale entrümpeln würde (…wozu ich einfach zu faul bin….) kämen locker deutlich mehr als 50 Bände zum Verkauf.
Müßte ich dann erst ein Gewerbe anmelden? MrGreen

Es gibt außerdem eine Menge privater Bibliotheken, deren Bestand 1.000 Bände deutlich übersteigt. Das ist nicht unbedingt etwas Seltenes.
Wenn eine solche Bibliothek z.B. vererbt wird und der Erbe hat kein Interesse an den Büchern – was soll der dann tun?

Gruß
Andreas
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#5
Zitat:Wenn eine solche Bibliothek z.B. vererbt wird und der Erbe hat kein Interesse an den Büchern – was soll der dann tun?
Gewerbe anmelden und die Bücher verkaufen. Man kann es ja danach wieder abmelden. Oder man sucht jemand auf, der entweder ankauft oder die Bücher (in Kommission) gewerblich verkauft.

Gruß Hulot
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#6
sind alles Bücher aus der Familie, verkaufe davon nachweislich etwa im Jahr ca 25 Stück, stehen nun schon fast zwei Jahre bei BL zu Verkauf, bin ich deshalb ein Händler. Dieser oder jener sucht ein bestimmtes Buch und bekommt es nirgents, also sucht er im Internet ... oder sonst woconfused
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#7
Hallo iswohlnix,
danke für den Hinweis. Gestern habe ich nur mal ganz kurz bei BL reingeschaut,
auf den ersten Blick gar nicht uninteressant, selbst bei meiner
geringen Anzahl von Kinderbüchern.

Lieber Hulot,
was den Verkauf als sog. Händler anbelangt sehe auch ich anders.
Wenn die Ware von Zwischenhändler erworben wurde, dann ist
es selbstverständlich dass man die Gewerbeanmeldung solange hat,
bis die Ware veräussert wurde. Mit einem Gewerbeschein kauft man
die Ware zu einem ganz anderen Preis an und man bekommt die
Vorsteuer vom Finanzamt erstattet.

Die Sachlage bei iswohlnix ist von meiner Sicht anders, die Ware
die er verkauft, hat er keine Steuererstattung erhalten.
Es wäre doch ungerecht, wenn iswohlnix (als Endverbraucher)
nochmals die Mehrwertsteuer - versteuern müsste (ich hoffe, dass du
weißt was ich damit meine). Auch selbst bei geerbten Gegenständen
hat der ehem. Eigentümer die Steuer bezahlt!

Glaube mir, Iswohlnix wird mit diesen verkäufen (gleichgültig wie hoch die Zahl ist)
mit Sicherheit nicht "REICH", wenn man sich nur den
Aufwand (Vorbereitung & Abwicklung) ansieht, dann legt man drauf!!

Es ist vielmehr JUST for FUN!

Es grüßt ganz herzlich
Luisa
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#8
Hallo Luisa,

schönen Dank für Deinen Beitrag. Soviel mir bekannt ist ist, handelt man gewerblich, wenn eine Gewinnabsicht der Grund für den Verkauf der Ware ist.

Da es aber viele Sonderregelungen und vom Finanzamt geduldete Verkäufe gibt, bleibt das alles in der Grauzone. Die Angst der privaten Verkäufer wegen einer Abmahnung wäre um ein Vielfaches kleiner, wenn es endlich mal klare Gesetzgrundlagen OHNE Sonderregelungen geben würde. Das wohl wird in Deutschland eher nicht passieren, da hier viel zu gerne prozessiert wird. Auf gut Deutsch: Es ist zum ko**en!

Was speziell bei Booklooker negativ auffällt ist, dass einige "Private" die Preise so niedrig gestalten, dass die gewerblichen VK quasi leer ausgehen. Warum wohl haben denn manches gewerbliche VK ein Gewerbe angemeldet? Weil es schick ist? Vielleicht "in"? Nein, weil das Finanzamt als dunkler Schatten über dem Ganzen gelegt hat. Wer will schon freiwillig als Steuerhinterzieher auffallen...

Am besten verkauft man als "Privater" seinen Krempel auf dem Flohmarkt, denn da gibt es (noch) keine Kontrollen. Außerdem lassen sich dort ganz andere Preise machen, da ja die Versandkosten entfallen. Eventuell entstehen dabei auch Käufer <-> Verkäufer Beziehung, sodass der VK dann noch nicht einmal den Flohmarkt für den Verkauf braucht.

Nebenbei bemerkt, hat meine Schwägerin in dieser Woche als Panikaktion ihr Gewerbe abgemeldet, nur weil bei eBay (sie verkaufte dort Bücher) wieder mal so ein Ar***loch eine Reihe von Abmahnungen verteilt hat, darunter auch an ihre Busenfreundin. Kosten: 1380 Euro! Grund: In der AGB fehlte in der Widerrufsbelehrung aufgrund eines neuen Urteils der Hinweis, dass der Käufer nicht 14 Tage, sondern einen Monat Rückgaberecht hat.

Mittlerweile wurde von insgesamt 30 Abgemahnten über einen Anwalt eine Gegenklage eingereicht. Aussicht auf Erfolg? Schlecht, sehr schlecht...

Gruß Hulot
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#9
:beleidigt: uuuujeee, :icon_troest: wollte nur einen Hinweis geben und kein Weltrevolution unter den Bücherwürmern herauf beschwören
also Bücher sind bei BL eingegeben, wer keins kauft ist selber Schuld, dann bleiben die Bücher halt mit einer Archivnummer von BL im Regal stehen, Frohes Fest wünscht Euch Alle > iswohlnix <


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#10
Hallo Luisa,

ich bin sehr zufrieden mit dem Verkauf bei Amazon. Zumal: Du auch als Verkäufer bist 100%ig auf der sicheren Seite. Das Geld wird von Amazon beim Käufer eingezogen und Du bekommst umgehend eine Benachrichtigung, daß Du die Ware versenden mußt.

Gruß Dragi
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