Da ich nicht dumm sterben möchte ....
habe ich wieder eine Frage.
Es ist klar, dass Entwürfe auch als "Eigentum" bezeichnet werden.
Wie ist die Sachlage, wenn ein Entwurf einwenig verändert wird?
Siehe angehängte Datei.
Auf der rechten Seite ist das Original.
Auf der linken Seite die Nacharbeitung, wie man sieht sind paar
Details verändert worden. Darf die "Nacharbeitung" als eigener Entwurf
bezeichnet werden?
das was Du gemacht hast ist mehr eine Designanpassung des Kalenders. Da wird kaum jemand etwas dagegen haben. Anders sieht es aus wenn Du z.B. ein Script nimmst, änderst es ein wenig ab (Farben, Layout) und "verkaufst" die Sache dann als wärs von Dir.
In dem Forum hier wurde auch der Kopfbereich angepasst, Eigentümer des dazugehörigen Scriptes ist aber immer noch die Jelsoft Enterprises Ltd. Das muss auch so ersichtlich sein.
Wenn Du aber ein Bild, Text von einer anderen Webseite nimmst und das ein veränderst, danach bei Dir auf der Webseite ausstellst, kann das schon wieder ein anderes Rechtsproblem sein. Hier gibt es allerdings auch Abstufungen. Es muss eine gewisse Schöpfungshöhe erreicht sein. Also es wird einen niemand wegen eines Icons mit einem einfachen Kreis drin verklagen (können), ein Bild was erkennbar viel Arbeit gemacht hat, hat diese Schöpfungshöhe und darf nicht ohne weiteres kopiert werden.
Zusammengefasst:
Wenn man sich nicht sicher ist, beim Hersteller, Verfasser anfragen. Bekommt man keine Antwort ist das aber keine stille Zustimmung.
Zitat:das was Du gemacht hast ist mehr eine Designanpassung des Kalenders.
Was für mich nicht nachvollziehbar ist ....
das Design ist doch eine Idee, sind Ideen nicht geschützt?
Erklärung zum Bild:
Das "Original" stammt von einer sehr bekannten Scrapbookerin aus USA. Seit über einem Jahr verkauft sie es.
Eine deutsche Scrapbookerin vermarktet, seit paar Monaten, dieses Design (mit paar Veränderungen) als ihr eigenen Entwurf.
Ist es tatsächlich so einfach mit paar Veränderungen es als "EIGEN" zu nennen?
Zitat:Anders sieht es aus wenn Du z.B. ein Script nimmst, änderst es ein wenig ab (Farben, Layout) und "verkaufst" die Sache dann als wärs von Dir.
Das ist schon klar, darüber steiten sich zur Zeit die Firma Alfi und Alfa.
ein richtiges Bild ist das für meine Begriffe nicht. Dann dürfte ja keiner mehr Kalender mit Text drumherum herstellen.
Das ist es was ich mit Schöpfungshöhe meinte. Der Kalender als solcher ist in der Form m.E. nicht Schutzwürdig. Das wäre er vielleicht wenn er mit hohwertigen Bildern hinterlegt, versehen wäre.
Das Kalendergitter ist so simpel das man darauf kein Copyright erheben kann - so würde ich das zumindest sehen. Das bischen Text drumherum macht es auch nicht Wertvoller.
Das ganze Problem ist das man bei solchen Sachen immer auf einem schmalen Grat wandert. Wenn es hart auf hart kommt sieht es ein Richter so, der andere wieder anders.