Lieber Ole,
ich habe zwar keine Ahnung, was eine
"Tube" ist (Schande auf mein Haupt :oops: ...), aber da Du auch Grafiken erwähnst, denke ich mal, dass das irgendwas mit Filmchen bei YouTube zu tun hat. Also alles im visuell darstellenden Bereich.
Zunächst mal:
Designed by ist ein netter Vermerk, der jedoch keinerlei offitzielle juristische Bedeutung hat.
© steht im angloamerikanischen Recht für einen Urheberschutz, der dem deutschen Kunsturheberrecht in etwa gleichkommt, sich jedoch in erster Linie auf die kommerzielle Vermarktung beschränkt, während das deutsche Urheberrecht viel weiter geht und das direkte geistige Eigentum schützt.
© hat sich zwar international durchgesetzt, muss aber steng genommen nach deutschem Recht nicht unbedingt Gültigkeit haben. Und
Wasserzeichen schließlich sind einfach nur ein Kopierschutz oder die Kenntlichmachung eines Originals, wie bei Geldscheinen, haben aber keinen rechtlichen Hintergrund.
Offiziell gibt es in Deutschland kein Zeichen, das für den Urheberschutz steht. Für den Markenschutz steht das
®, aber um Grafiken, Bilder oder Fotos urheberrechtlich zu kennzeichnen, müsste man den Satz
"Alle Rechte bei..." oder ähnlich anfügen.
Problematisch wird das Ganze dadurch, dass sich das Internet ja nicht auf ein spezielles Land bezieht, sondern die Inhalte weltweit abzurufen sind. Tonträger, zu denen auch Filme gehören, müssten also neben dem
© auch noch mit einem
℗ gekennzeichnet sein. Und bei jeder Kennzeichnung muss außerdem noch das Entstehungsjahr des Kunstwerks stehen, weill jeglicher Urheberschutz international nach 99 Jahren endet. Auch wenn das von uns keiner mehr erleben wird ;-)...
Deine Frage ist also nicht so leicht und umfassend zu beantworten, wie Du vielleicht gehofft hast :icon_troest: So viel ist aber sicher: Es kann niemand gezwungen werden, seine Werke mit einem
Copyright oder einem
Urheberrechtsvermerk zu versehen. Tut er es nicht, so wird nach internationalem Recht, nicht aber nach deutschem, aus dem Copyright unter Umständen ein
Copyleft, auch das gibt's...
Für den privaten Hausgebrauch kann gelten:
1. Wasserzeichen sind lustig anzuschauen, mehr nicht.
2. Wer seine Werke schützen will, kann das tun. Wer es nicht tut, auch gut.
3. Urhebervermerke nach deutschem Rechtsmuster müssen international nicht unbedingt wirksam sein und umgekehrt.
4. Ärger bekommt nur der, der sich über einen gültigen Urhebervermerk hinwegsetzt.
Und damit ICH mich nicht strafbar mache :haue:, muss ich abschließend noch darauf hinweisen, dass dieser Artikel keine Rechtsberatung im Sinne von Art.1, §1, RBerG darstellt.
Weitere Meinungen (nicht Rechtsberatung!!!) von Leuten, die sich damit auskennen, kannst Du auch
hier bekommen.
Hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen, statt Dich noch mehr zu verwirren. Recht in Deutschland ist nicht ganz einfach :icon_troest:
Hans
PS: Ich sehe gerade Dein neuestes Werk
"Black Silver". Den Vermerk "Designed by" im Bild kannst Du Dir sparen. Dafür setzt Du darunter noch die Jahreszahl, also "© 2007 by Ole". Viele Bildagenturen machen es ähnlich. Sie wollen ihre Vorschaubilder nicht mit Wasserzeichen oder sonstigem verschandeln und bauen daher den Urheberschutzvermerk in ihre AGBs ein oder setzen ihn unter das jeweilige Thumb.