Rechtliche Fragen
#1
Also, ich entwerfe in meiner Freizeit für Motorräder Dekors, sprich Dekors sind große Aufkleber welche man auf die Verkleidung klebt, so zu meiner Frage ich möchte auch gerne darauf ein paar Firmenlogos einfügen, bloß darf ich das??? Ich hab schon die Firmen angeschrieben und sie sagten mir das sie nichts dagegen hätten wenn ich Aufkleber mit ihrem Firmenlogo auf das Motorrad klebe, so gilt dies jetzt dann auch wenn ich ihr logo direkt auf das Dekor drucke(hab auf diese Frage noch nichts von der Herstellern bekommen)????

2. Frage, wer muss sich darum eigtl. kümmern, die Druckerei oder der der die Sachen entwirft, sprich wer trägt dafür die Verantwortung?

3. Hab in google schon n bisschen geschaut, und es kam öfter der Begriff Lizenz für das Logo vor, muss man das so verstehen dass eine Druckerei erstmal vom Hersteller eine lizenz für das Firmenlogo erhalten muss, bevor sie es drucken darf, bitte erklären!!!!

4. Wie bekommt man dann so ne Lizenz, muss man dafür zahlen oder genügt lieb fragen???


danke
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#2
Hallo Hirs,

grundsätzlich darfst Du mit fremden Logos gar nichts Kommerzielles machen
(und Nicht-Kommerzielles oftmals auch nicht),
es sei denn, Du hast für genau das jeweilige Vorhaben eine Einwilligung des Rechteinhabers.
Und das muss noch nicht einmal die Firma sein, die das Logo verwendet.

Im Einzelnen:

Hirs schrieb:ich möchte auch gerne darauf ein paar Firmenlogos einfügen, bloß darf ich das???
Erst mal NEIN!



Hirs schrieb:Ich hab schon die Firmen angeschrieben und sie sagten mir das sie nichts dagegen hätten wenn ich Aufkleber mit ihrem Firmenlogo auf das Motorrad klebe
Weiß die Firma auch, dass Du die Dekors verkaufst,
aus ihrem Logo also einen gewerblichen bzw. finanziellen Nutzen ziehst?

Klar hat z.B. BMW oder Castrol nix dagegen, wenn man an der Tankstelle
ihren Logoaufkleber für 2,50 kauft und dann aufs Blech pappt.
Das ist Werbung für sie, und mit dem Kauf des Stickers
schaufelst Du Kohle in die Tasche einer Vertriebsfirma,
die wiederum eine Lizengebühr an den Rechteinhaber entrichtet hat.



Hirs schrieb:gilt dies jetzt dann auch wenn ich ihr logo direkt auf das Dekor drucke????
Das macht rechtlich keinen Unterschied.



Hirs schrieb:wer muss sich darum eigtl. kümmern, die Druckerei oder der der die Sachen entwirft, sprich wer trägt dafür die Verantwortung?
Derjenige, der das Dekor vertreibt.
Also Du.



Hirs schrieb:muss man das so verstehen dass eine Druckerei erstmal vom Hersteller eine lizenz für das Firmenlogo erhalten muss, bevor sie es drucken darf,
Nö.

Solange eine Druckerei den Eindruck haben kann,
dass ihr Kunde das Recht hat, die in Auftrag gegebenen Dekors
einschließlich ihrer Inhalte (Logos usw.) zu verwenden, muss sie gar nichts.
Du allein erteilst den Auftrag, und Du allein bist dafür verantwortlich.
Die Druckerei ist lediglich Erfüllungsgehilfe.

In der Praxis wird eine seriöse Druckerei aber mit Sicherheit nachfragen,
bevor sie einen Auftrag annimmt, mit dem es hinterher Ärger geben könnte.



Hirs schrieb:Wie bekommt man dann so ne Lizenz,
Indem man bei dem nachfragt, der sie vergibt...

Einfach mal bei der Firma anrufen und genau (!!!) erklären, was Du vorhast.
Wenn sie die Rechte nicht selber hält, weiß zumindest die Pressestelle
oder die Rechtsabteilung, an wen Du Dich wegen einer Lizenz wenden musst.



Hirs schrieb:muss man dafür zahlen oder genügt lieb fragen???
Gute Frage, nächste Frage...

Eine 10-Mann-Klitsche wird vielleicht froh sein,
wenn Du ihr Logo unter die Leute bringst und somit Werbung machst.
Bei Siemens dürftest Du mit einem 7stelligen Scheck ins Geschäft kommen.

Es kommt im Prinzip darauf an, was Du mit dem Logo vorhast,
in welchem Zusammenhang Du es auf ein Dekor bringst,
in welcher Auflage es gedruckt werden soll,
wie groß das Dekor mit dem Logo insgesamt wird usw. usw.

Und vielleicht lehnt der Rechteinhaber ja sowieso ab,
weil er keinen oder einen für sein Image negativen Kontext
von Logo und Verwendungszweck sieht...?

Gruß,
Hans
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#3
ach du grüne neune, das wird ja was größeres:stinkig:,

aber mal im ernst, was kann eine Firma dagegen haben, das man für sie KOSTENLOS Werbung machtconfused, krieg ich irgendwie nicht in meinen Kopf:stinkig:

ach noch was, mach ja das nur privat, sprich bin keine Firma, ändert das dann irgendwas???? Kann ich dann sagen dass die sachen nur privat verwendet werden, obwohl ich die Sachen verkauf, weil es gibt ja keine Rechnung darüber, etc.????
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#4
Erstens wird sie kaum einsehen (würde ich auch nicht),
dass sie tonnenweise Geld für Grafik und Designs ausgibt
und Du Dich dann einklinkst und klammheimlich Deinen Reibach
mit ihrem geistigen Eigentum machst!

Und zweitens wird in einem Lizenzvertrag genau geregelt,
was mit dem Logo gemacht werden und wie es eingesetzt werden darf.

Damit nicht sowas rauskommt:

Prozess

Bild

Gruß,
Hans
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#5
Hirs schrieb:ach noch was, mach ja das nur privat, sprich bin keine Firma, ändert das dann irgendwas???? Kann ich dann sagen dass die sachen nur privat verwendet werden, obwohl ich die Sachen verkauf, weil es gibt ja keine Rechnung darüber, etc.????
In diesem Fall hast Du hiermit gestanden,
Dich der Steuerhinterziehung schuldig zu machen ;-)

Geht mich ja nix an - aber jeder Finanzbeamte,
der als Hobbyfotograf hier reinschaut und diesen Thread liest,
wird binnen einer Woche an Deiner Tür klingeln,
wenn er einigermaßen fit am PC ist...

Sobald Du regelmäßig oder wiederholt Dinge verkaufst,
und dann auch noch immer wieder das Gleiche oder Ähnliches,
bist Du im steuerrechtlichen Sinne definitiv kein Privatmann mehr!

Gruß,
Hans
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#6
mann mann mann, :stinkig:

naja mal schauen was se sagen, hoffentlich stimmen zu, aber wenn ich das alles so lese bezweifle ich das:oops:
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#7
naja, bis jetzt ist ja noch nichts vekauft worden, von dem her bin ich noch unschuldig!
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#8
Na dann ist ja alles grün ;-)

Man kann sich manchmal aber schon an den Kopf greifen!
Ich kenne Fälle aus Rheinland-Pfalz, da stromern Steuerfahnder über Flohmärkte
und notieren sich die Autokennzeichen von Leuten, die einen Stand aufgebaut haben.

Wird jemand mehr als 4x pro Jahr entdeckt, dann bekommt er Post vom Finanzamt,
selbst wenn es sich um die Mutti handelt, die die getragenen Klamotten ihrer Kids,
Selbstgebackenes aus Salzteig oder alte Bücher und Spielsachen verkauft.
Mutti gilt dann nämlich als gewerbliche Gebrauchtwarenhändlerin...

Ein dreifach Hoch auf den Amtsschimmel [Bild: c055.gif]

Gruß,
Hans
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#9
dann hab ich noch ne Frage, ich will an Anlegung an Red Bull einen Stier aufs Dekor machen, aber nicht den Red Bull Stier so einen ganz normalen, welcher aber eben auch rot ist, darf ich das oder kackt mir dann Red Bull ans Bein, weil denen ist ihr Logo ja ganz heilig:stinkig:

Sprich andere Stier aber auch n gelber Kreis, eben fast wie Red BullRolleyes
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#10
Ich will und darf hier ja keine Rechtsberatungfiliale aufmachen -
aber so Gott will noch ein Beispiel von der Seite,
die ich oben schomma verlinkt hatte.

Daran, an weiteren Shirts, die diese deutsche Firma anbietet,
sowie an dem Lusthansa-Urteil sieht man,
dass sowas durchaus möglich und erlaubt sein kann.

Ich bin kein Jurist, aber ich denke mal, dass es darauf ankommt,
ob der (mehr oder weniger) gute Name einer Firma
mit der Verhunzung in den Schmutz gezogen wird
oder ob es sich objektiv um künstlerische Freiheit handelt.
Vergleichbar mit Parodien auf bekannte Politiker und andere Promis.

Letztendlich wird da nur ein Markenrechtsexperte Auskunft geben können,
aber mir persönlich wäre das Thema zu heikel, was den möglichen Stress angeht :beleidigt:

Gruß,
Hans
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