Zitat:mit einen Link „Shop“ verlässt man natürlichen den Bereich einer privaten HP.
:lol:
Ich sprach ja auch nicht von mir.
Zitat:(Rechtsverdreher könnten sich u.a. übrigens daran stoßen, dass Dein Impressum nicht sofort als solches erkennbar ist.)
Kurz dazu:
Die Art der Anbringung
Besteht nach den oben genannten Voraussetzungen die Pflicht
zur Führung eines Impressums,
müssen die Informationen leicht erkennbar,
unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar gehalten werden
(siehe ausführlich hierzu auch Ott, Stephan,
Informationspflichten im Internet und ihre Erfüllung
durch das Setzen von Hyperlinks, WRP 2003, 945 ff.).
Dies gilt sowohl für die Angaben nach § 5 TMG
als auch für die nach § 55 RStV.
Unmittelbare Erreichbarkeit
An der unmittelbaren Erreichbarkeit fehlt es nicht schon dann,
wenn ein Nutzer nach einem Impressum suchen muss
und ihm eine gewisse eigene Aktivität abverlangt wird.
Lediglich langes Suchen soll nach der Gesetzesbegründung schaden.
Übrigens ist mein Impressum direkt zu erreichen,
wobei klar gestellt wurde, dass man es nicht als
Impressum betiteln muss, also "legal notice", ist
vollkommen i. o .
Jedenfalls ging es auch nicht um meine HP,
sondern eher um Infoweitergabe, damit sich
jeder selbst überprüfen kann, ob alles im Grünen
Bereich ist.
Liebe Grüße
Ina ;-)