ein Rechner ist ein Rechner, der kann auch Desktop, Laptop, Notebook, Netbook, Lover, Verflossene ;O) oder sonstwie heissen. So weit, so klar, OK...
Ausnahmen gibt es, wenn die Beigabe zum Programm, auch im deutschsprachigen Raum als Lizenz bekannt, von der Erlaubnis zur Nutzung auf mehreren CPU's spricht, oder die Nutzung nur auf einem "System" gleichzeitig genehmigt wird, oder halt sonst was, muss man im Einzelfall lesen. Ein Rechner hat zum derzeitigen Stand der "Rechtsverdrehung" immer nur 1 CPU, auch bei mehreren vorhandenen Kernen oder sog. "(multi-)cores". Sind 2 oder mehr Prozessorsockel vorhanden, bestückt und können gemeinsam betrieben werden, wäre das eben mehr als 1 CPU......Ist die Nutzung, wie in der Regel auch schriftlich in den Beigaben ausgedrückt, "nur" auf einem Computer
gleichzeitig erlaubt, darfst du beliebig viele Installationen vornehmen, aber die immer nur 1x zu der selben Zeit nutzen. Insofern ist deine Fragestellung völlig berechtigt, aber auch kompliziert. Die Softwarehäuser oder OEM's können ihre Vorstellungen einer Software Lizenz Nutzung übrigens beliebig handhaben. Das genaue Studium einer Softwarelizenz vor Kauf (meist schwierig) kann also von Vorteil sein.
Der Rest spricht, denke ich, für sich selbst...Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur die vor-Veröffentlichung einer journalistischen Recherche, an der ich zur Zeit werkel'. ;O)
"Beim werkeln nicht ferkeln" (Quelle: RWTH Aachen, Fachbereich Bauphysik, Kopierraum, Mitte der 70'er
)
Grüße, Beagle :bounce: