Petra schrieb:[...] auch wenn ich mir da eine Bratwurst runter laden würde und mit freistellen den Hintergrund entferne. Das sollen Experten wohl angeblich trotzdem noch feststellen können. Ich frage mich allerdings wie?
Ist das wirklich möglich?
Ich hatte in anderem Zusammenhang vor einiger Zeit ein Gespräch mit einem Top-Profi auf diesem Gebiet.
Genaueres wollte er mir nicht verraten, aber mit einem hintergründigen Grinsen meinte er:
"Wenn die Leute die Hälfte von dem ahnten, was wir alles rauskriegen,
gäbe es von heute auf morgen keine Rechtsverletzungen mehr..."
Meine Frage, ob es (vereinfacht ausgedrückt) möglich sei, in Programme einen Code einzubauen,
der eine Nachricht an den Urheber schickt, sobald es irgendwo zum Einsatz kommt, wo es nicht hingehört,
ließ er ebenso unbeantwortet wie die Nachfrage, ob das auch bei einem Bild möglich sei.
Ich habe seine Kernaussage so verstanden:
"Alles geht. Ob man den nötigen Aufwand betreibt,
hängt von der Schwere des Falls ab."
hilde schrieb:ich bin ein wenig geschockt ,und frag mich weil ich auch nicht so form bin was das alles angeht ,darf ich denn meine bilder auf der hompage lassen die hab ich alle bearbeitet mit pi ......hmmmmm kann mir da einer was sagen ????
Wenn Du sie aus dem Web geladen oder aus einer Zeitschrift gescannt/abfotografiert hast:
NEIN - solange Du nicht die Genehmigung des Urhebers besitzt!
Wenn Du das Foto selbst aufgenommen hast:
JA - es sei denn, bereits das Foto verstößt gegen Urheber-/Persönlichkeitsrecht,
z.B. Markenartikel, Menschen, bestimmte Bauwerke usw.
Wenn Du das Foto von einem Bekannten hast:
FRAGEN - das sollte kein Problem sein, aber schriftlich fixiert werden.
Am Rande: wenn ich mich selber fotografiere und das Foto für kommerzielle Zwecke
einer Bildagentur anbiete, muss ich ein schriftliches Model Release vorlegen,
worin ich mir selbst die Genehmigung dazu erteile. So streng sind die Regeln...
Die Bearbeitung im PI reicht normalerweise nicht dafür aus,
aus einem fremden Bild ein eigenes Werk im Sinne des Kunsturheberrechts zu machen.
Die Frage, was "klar zu erkennen" oder eine "starke Verfremdung" ist (siehe Beitrag von Ina),
lässt sich kaum eindeutig beantworten.
Ein Beispiel:
Nehme ich das besagte Bild einer Bratwurst aus dem Internet, dann ist das Klau.
Stelle ich sie frei oder setze ich im PI einen Senfklacks dazu, bleibt es Klau.
Schneide ich jedoch die Wurst im Bildbearbeitungsprogramm in 20 Stücke,
würfle die übereinander und zaubere eine Portion Ketchup darauf,
dann kann mit Sicherheit niemand mehr das Original als identifizierbar betrachten.
Nur, das kann ich auch einfacher haben: ab zur Imbissbude,
zweifuffzich investiert und die Currywurst daheim selber fotografieren...
Sprich: habe ich die Vorlage erst mal so weit verfremdet, dass ich urheberrechtlich auf der sicheren Seite bin,
dann ist sie meistens auch dermaßen "kaputt", dass ich gleich von Grund auf ein eigenes Werk hätte schaffen können.
Weil hier auch wieder mal das gerne missverstandene Wort "lizenzfrei" auftaucht,
hier ein Hinweis zur Begriffserklärung.
Gruß,
Hans
Nachtrag:
Sorry, wenn ich bereits Gesagtes wiederholt habe!
Hatte die 2. Seite des Threads doch glatt übersehen...:oops: