19.02.2010, 06:19
Wenn es nicht ausdrücklich untersagt ist, bspw. wie bei Studenten Versionen, und es sich um einen legalen Kaufartikel handelt steht einer kommerziellen Verwendung nichts im Wege. Ich würde mir hilfsweise noch die aktuellen AGB's von Corel downloaden und ggf. in meinen eigenen AGB's darauf hinweisen, was mein Werk und meine Leistung ist. Für unbedingt nötig halte ich diese Selbstbeschmutzung allerdings nicht. Das ist meine persönliche Meinung.
Ich bin kein überbegabter Rechtsexperte und Rechtsberatung darf eh' nur ein Anwalt machen, allerdings sind Verbote oder Nutzungseinschränkungen hinweispflichtig. Also, wenn mich einer abkassieren will, muss er vorher ein Tempo 30 Schild aufstellen, oder halt auf eine Verpackung das Wörtchen "Kopierschutz" schreiben. Geld kassieren und die üblicherweise zu erwartende Nutzung einschränken bedarf der Information und Zustimmung des Betroffenen.
Ich bin kein überbegabter Rechtsexperte und Rechtsberatung darf eh' nur ein Anwalt machen, allerdings sind Verbote oder Nutzungseinschränkungen hinweispflichtig. Also, wenn mich einer abkassieren will, muss er vorher ein Tempo 30 Schild aufstellen, oder halt auf eine Verpackung das Wörtchen "Kopierschutz" schreiben. Geld kassieren und die üblicherweise zu erwartende Nutzung einschränken bedarf der Information und Zustimmung des Betroffenen.