08.06.2012, 11:42
Georg62 schrieb:Beispiel:
Der 17jährige,der fälschlicher Weise verdächtigt wurde, ein Kind umgebracht zu haben
Diesen Lynchjustizaufruf hätte es in einer funktionierenden Medienumgebung nie gegeben. Es waren die Medien, die Informationen über einen verdächtigen, aber nicht überführten jungen Mann bekanntgaben. In einer freien Gesellschaft gilt die Unschuldsvermutung. Daher dürfen personalisierte Informationen über einen Verdächtigen nicht publiziert werden.
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