07.08.2013, 12:55
Wieder mal das Urheberrecht... :lol:
Aber nicht wegen irgendwelcher Lizensen,
die betreffen nur denjenigen, der die Logos bzw. deren Nutzungsrechte erworben hat,
also den Lieferanten des Spezl.
Wenn der Lieferant die Logos selber gepinselt hat,
dann das Nutzungsrecht für den Spezl einholen.
Wenn es ein Dritter war, muss der Lieferant das Recht
zur Weitergabe der Nutzungsrechte, vor allem des 'sachlichen' NR, haben.
ansonsten droht ein Problem mit dem Änderungsverbot §14 UrhR.
Gruß,
Hans
derik schrieb:Ich würde da ohne Genehmigung zur Veröffentlichung diese Logos nicht einsetzenBingo und basta!
Aber nicht wegen irgendwelcher Lizensen,
die betreffen nur denjenigen, der die Logos bzw. deren Nutzungsrechte erworben hat,
also den Lieferanten des Spezl.
Wenn der Lieferant die Logos selber gepinselt hat,
dann das Nutzungsrecht für den Spezl einholen.
Wenn es ein Dritter war, muss der Lieferant das Recht
zur Weitergabe der Nutzungsrechte, vor allem des 'sachlichen' NR, haben.
mvm schrieb:Ansonsten nachbauen.Das würde ich bleiben lassen,
ansonsten droht ein Problem mit dem Änderungsverbot §14 UrhR.
Gruß,
Hans
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