07.08.2013, 19:11
hsk schrieb:Das würde ich bleiben lassen,
ansonsten droht ein Problem mit dem Änderungsverbot §14 UrhR.
Ich ändere ja nichts. Ich baue exakt nach. Und auch nur, wenn von der Firma selbst deren eigenes Logo nur ein schlecht aufgelöstes Pixelbild ist. Bevor ich denen das erkläre, hab ich es schnell nachgebaut.
Betriebssystem / Grafik-Software: Windows 11, Corel-Suite 2023, Adobe-Suite 2023