11.10.2006, 13:25
Ich hab dazu gerade folgendes gefunden:
Das farbig fett hervorgehobene dürfte in Eurem Fall wohl relevant sein.
Quelle: http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur...reine.html
Zitat:Information » Impressumspflicht für Vereine
Das Impressum auf der Vereinshomepage
Endlich ist es geschafft! Ein günstiger Provider ist gefunden, eine ansprechende Homepage ist gestaltet und nach vielen Stunden ehrenamtlicher Arbeit präsentiert sich der Sportverein stolz mit einem eigenen Auftritt im Internet. Alle sind zufrieden, doch dann wird es plötzlich unangenehm und unter Umständen auch richtig teuer: Eine Abmahnung flattert auf den Schreibtisch des Vereinsvorsitzenden. Grund: Bei der Homepage sind die Vorschriften des Teledienstgesetzes nicht beachtet worden.
Seit 1996 gibt es das Teledienstgesetz (TDG). Und seit seiner Änderung enthält es nun einige neue Regelungen, die nicht nur für Unternehmen, sondern auch für Vereine und andere nicht private Internet-Anbieter gelten.
Kernstück sind dabei die besonderen Informationspflichten gemäß § 6 TDG. Sie erfordern, dass bei einem Web-Auftritt erkennbar sein muss, wer dafür verantwortlich ist. Im Klartext: Es besteht auch für Sportvereine eine Impressumspflicht. Ein Verstoß gegen die Informationspflichten des TDG kann mit einer Geldbuße von bis zu 50.000.-Euro geahndet werden.
Folgende Angaben muss das Impressum mindestens enthalten:
Name des Anbieters mit Rechtsform (bei eingetragenen Vereinen also mit Zusatz e.V.)
Anschrift des Anbieters (vollständige Adresse, kein Postfach!)
Vertretungsberechtigte
Telefonnummer, Faxnummer (sofern vorhanden) und E-Mail-Adresse
Vereinsregister und Vereinsregisternummer
Umsatzsteueridentifikationsnummer (falls vorhanden)
Die Umsatzsteueridentifikationsnummer ist nicht zu verwechseln mit der Umsatzsteuernummer. Eine Umsatzsteueridentifikationsnummer erhält ein Verein nur dann, wenn er unternehmerisch im Binnenmarkt, d. h. in anderen EU-Mitgliedsstaaten auftritt und innergemeinschaftlich steuerpflichtige Umsätze tätigt. Die Umsatzsteuernummer hingegen muss nicht im Impressum einer Homepage angegeben werden.
Wenn die Internetseiten auch redaktionellen Inhalt haben, sind im Impressum zusätzlich die Namen der redaktionell verantwortlichen Personen bzw. des verantwortlichen Redakteurs zu nennen. Wenn Abteilungen oder Gruppen innerhalb eines Vereins einen eigenen Webauftritt betreiben, so ist zu berücksichtigen, dass diese vereinsrechtlich keine eigenständigen juristischen Personen darstellen. Deshalb muss im Impressum einer solchen "Abteilungs-Homepage" der Hauptverein als Anbieter und Vertretungsberechtigter aufgeführt sein.
Wo ist das Impressum zu platzieren?
Das TDG schreibt vor, dass die entsprechenden Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten sind. Das bedeutet nicht, dass alle Angaben bereits auf der Startseite des Internet-Auftritts zu lesen sein müssen. Auf der Startseite muss aber zumindest ein kurzer Hinweis auf das vollständige Impressum gegeben werden, das dann über einen direkten Link, d.h. über einen einzigen Mausklick, erreichbar ist. Dieser Link muss deutlich erkennbar und ständig verfügbar sein. Nicht zulässig ist es, das Impressum zu "verstecken", es also z. B. auf einer untergeordneten Seite ohne direkten Link von der Startseite aus zu platzieren.
Tipp: Viele Nutzer steigen nicht unbedingt über die Startseite in einen Internet-Auftritt ein, sondern gelangen über Suchmaschinen direkt auf eine untergeordnete Seite. Deshalb empfiehlt es sich, auf jeder untergeordneten Seite entweder einen direkten Zugang zur Startseite zu ermöglichen oder jeweils einen direkten Link zum Impressum zu setzen.
Das farbig fett hervorgehobene dürfte in Eurem Fall wohl relevant sein.
Quelle: http://www.wsb-home.de/wsb-home/struktur...reine.html
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