09.12.2008, 20:31
In dem speziellen Fall mit der Ausstellung ist die Sache relativ einfach
und der Ärger zu 99% vorprogrammiert!
Auf einer Ausstellung werden üblicherweise Fotos, Bilder, Skulpturen u.a. gezeigt,
also in jedem Fall künstlerische Werke eines Schaffenden.
Es ist nun egal, was dieses Werk zeigt: das Werk selber ist geschützt.
Du darfst es verlinken, aber nicht direkt zeigen.
Du darfst einen Promi fotografieren (Person der Zeitgeschichte) und zeigen.
Das identische Bild, das jemand gemacht hat, der direkt neben Dir stand,
darfst Du nicht zeigen, weil es "sein persönliches Werk" ist.
Bei Gebäuden gilt die Faustregel:
Privathäuser dürfen nicht gezeigt werden,
Fabriken oder Geschäftshäuser dürfen gezeigt werden,
öffentliche Gebäude dürfen auch gezeigt werden,
Ausnahme davon sind Bahnhöfe von innen,
bei Zoos gibt es eine Liste.
Ausnahme von allen Gebäuden, die eigentlich NICHT gezeigt werden dürfen:
sie dürfen WOHL gezeigt werden, wenn sie unter die Panoramafreiheit fallen,
also im Endeffekt nur einen relativ kleinen Teil der ganzen Bildszene darstellen.
Ausnahme von allen Gebäuden, die eigentlich WOHL gezeigt werden dürfen:
sie dürfen NICHT gezeigt werden, wenn sie von einem
nicht öffentlich zugänglichen Platz aufgenommen wurden,
wozu auch eine Leiter gehört (damit Du sie hinterm Zaun überhaupt sehen kannst).
Bilder von Gebäuden, die in einer Ausstellung gezeigt werden,
fallen nicht unter das Thema "Gebäude",
sondern unters Thema "Kunstwerk eines Dritten".
Bei diesem ganzen Wirrwarr befinden wir uns aber
nach wie vor bei der Frage, was man privat zeigen darf!
Die kommerzielle Nutzung eines solchen Bildes sieht wieder ganz anders aus,
und lediglich fotografieren darf man (fast) alles.
Gruß,
Hans
und der Ärger zu 99% vorprogrammiert!
Auf einer Ausstellung werden üblicherweise Fotos, Bilder, Skulpturen u.a. gezeigt,
also in jedem Fall künstlerische Werke eines Schaffenden.
Es ist nun egal, was dieses Werk zeigt: das Werk selber ist geschützt.
Du darfst es verlinken, aber nicht direkt zeigen.
Du darfst einen Promi fotografieren (Person der Zeitgeschichte) und zeigen.
Das identische Bild, das jemand gemacht hat, der direkt neben Dir stand,
darfst Du nicht zeigen, weil es "sein persönliches Werk" ist.
Bei Gebäuden gilt die Faustregel:
Privathäuser dürfen nicht gezeigt werden,
Fabriken oder Geschäftshäuser dürfen gezeigt werden,
öffentliche Gebäude dürfen auch gezeigt werden,
Ausnahme davon sind Bahnhöfe von innen,
bei Zoos gibt es eine Liste.
Ausnahme von allen Gebäuden, die eigentlich NICHT gezeigt werden dürfen:
sie dürfen WOHL gezeigt werden, wenn sie unter die Panoramafreiheit fallen,
also im Endeffekt nur einen relativ kleinen Teil der ganzen Bildszene darstellen.
Ausnahme von allen Gebäuden, die eigentlich WOHL gezeigt werden dürfen:
sie dürfen NICHT gezeigt werden, wenn sie von einem
nicht öffentlich zugänglichen Platz aufgenommen wurden,
wozu auch eine Leiter gehört (damit Du sie hinterm Zaun überhaupt sehen kannst).
Bilder von Gebäuden, die in einer Ausstellung gezeigt werden,
fallen nicht unter das Thema "Gebäude",
sondern unters Thema "Kunstwerk eines Dritten".
Bei diesem ganzen Wirrwarr befinden wir uns aber
nach wie vor bei der Frage, was man privat zeigen darf!
Die kommerzielle Nutzung eines solchen Bildes sieht wieder ganz anders aus,
und lediglich fotografieren darf man (fast) alles.
Gruß,
Hans