15.02.2008, 11:12
Hallo Tasman,
gewerbliche Seite unterscheiden sich nur wenig von privaten Seiten. Bei gewerblichen Seiten ist ein Impressum mit „Verantwortlich nach TMG“ zwingend vorgeschrieben, bei privaten kann man sich darüber streiten. Hier findest Du mehr über das Telemediengesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz
Das Copyright, was Du ansprichst, ist gleich, Du darfst auch auf privaten Seiten nicht ohne Erlaubnis ein Foto, ein Bild, Avatar und Musik vom Urheber xyz veröffentlichen. Manche Lizenzen unterscheiden zwischen privat und gewerblich, sie muss man sich genau durchlesen. Auf der sicheren Seite bist immer mit eigenen Werken.
Schränkt Phase 5 seinen Gebrauch für gewerblich HPs ein? Na, bei einer kleinen Hp sollte man das vielleicht nicht so eng sehen. Code zum Schluss noch einmal mit dem Editor bearbeitet, schon kannst Du ruhig schlafen.
Dann gibt es noch das „Recht am eigenen Bild“. Genau so wenig wie man Menschen ohne Erlaubnis einfach fotografieren darf, darf man ihr Foto ohne Erlaubnis auf einer Hp veröffentlichen, solange sie als Tante Amilie erkennbar sind. (d.h. wenn Du Deine Fotoapparat auf Tante Amalie richtest, und sie sagt ernsthaft: „Das möchte ich nicht“ und Du machst es trotzdem, kann sie die sofortige Vernichtung des Film / des Fotos verlangen) Als Erkennungszeichen gelten meines Wissens nach immer noch die Augen. Gesicht unkenntlich gemacht, schon darf man wieder veroffentlichen. Sollte Tante Amalie in einer größeren Gruppe von Menschen sein, z. B. auf einem Sportplatz, darf veröffentlicht werden. Beim Fotografieren von Menschen sollte man grundsätzlich fragen. Eigentlich bekommt man immer die Erlaubnis. Bei netten Fotos sind sie Menschen eher stolz, ihr Bild im Web zu finden
Manche Arbeitsverträge verbieten Nebenjobs. Eine kleine HP dürfte nicht gerade als meldepflichtiger Nebenjob angesehen werden.
Viel Spaß beim Erstellen der HP
das Unkraut
gewerbliche Seite unterscheiden sich nur wenig von privaten Seiten. Bei gewerblichen Seiten ist ein Impressum mit „Verantwortlich nach TMG“ zwingend vorgeschrieben, bei privaten kann man sich darüber streiten. Hier findest Du mehr über das Telemediengesetz
http://de.wikipedia.org/wiki/Telemediengesetz
Das Copyright, was Du ansprichst, ist gleich, Du darfst auch auf privaten Seiten nicht ohne Erlaubnis ein Foto, ein Bild, Avatar und Musik vom Urheber xyz veröffentlichen. Manche Lizenzen unterscheiden zwischen privat und gewerblich, sie muss man sich genau durchlesen. Auf der sicheren Seite bist immer mit eigenen Werken.
Schränkt Phase 5 seinen Gebrauch für gewerblich HPs ein? Na, bei einer kleinen Hp sollte man das vielleicht nicht so eng sehen. Code zum Schluss noch einmal mit dem Editor bearbeitet, schon kannst Du ruhig schlafen.
Dann gibt es noch das „Recht am eigenen Bild“. Genau so wenig wie man Menschen ohne Erlaubnis einfach fotografieren darf, darf man ihr Foto ohne Erlaubnis auf einer Hp veröffentlichen, solange sie als Tante Amilie erkennbar sind. (d.h. wenn Du Deine Fotoapparat auf Tante Amalie richtest, und sie sagt ernsthaft: „Das möchte ich nicht“ und Du machst es trotzdem, kann sie die sofortige Vernichtung des Film / des Fotos verlangen) Als Erkennungszeichen gelten meines Wissens nach immer noch die Augen. Gesicht unkenntlich gemacht, schon darf man wieder veroffentlichen. Sollte Tante Amalie in einer größeren Gruppe von Menschen sein, z. B. auf einem Sportplatz, darf veröffentlicht werden. Beim Fotografieren von Menschen sollte man grundsätzlich fragen. Eigentlich bekommt man immer die Erlaubnis. Bei netten Fotos sind sie Menschen eher stolz, ihr Bild im Web zu finden
Manche Arbeitsverträge verbieten Nebenjobs. Eine kleine HP dürfte nicht gerade als meldepflichtiger Nebenjob angesehen werden.
Viel Spaß beim Erstellen der HP
das Unkraut
Betriebssystem / Grafik-Software: Win 7