08.06.2008, 08:53
Hallo Ina,
schau mal bitte auf das Datum des Artikel in dem Link. Der Artikel ist veraltet.
Am 1. 3. oder 1.4. 2007 (? keine Lust, zu suchen) trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft,
damit wurde der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) außer Kraft gesetzt.
Zu ein paar Unklarheiten des TMG gab es schon Urteile von Gerichten:
(Aber Achtung! Wir sehen wohl zu viel amerikanische Filme und die USA haben einfach andere Gesetzgebung als Deutschland.
Wer erinnert sich nicht diesen schrecklichen, apokryphen Disclaimer: "Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg distanziere ........" (s. u. a. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...70,00.html) Dieser Zusatz, auf fast jeder HP zu lesen, war völliger Humbug und total überflüssig. Bis höchsten Distanzen (Karlsruhe etc. pp ) Recht gesprochen haben, kann jeder Richter nach Lust und Laune Feinheiten, die nicht konkret im Gesetz verankert sind, nach seinem Geschmack und dem Sex, den in der Nacht vorher hatte, interpretieren und urteilen. Jeder Fall liegt anders. Grob gesagt, interessiert oder bindet mein zuständiges Landgericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg herzlich wenig, wenn ich keine Rechtsradikalen verlinke.
Anderes Beispiel: Wann und wie weit Hundehaltung ohne Zustimmung der Vermieters und trotz Ausschluss durch den Mietvertrag erlaubt ist, dazu gibt es x divergierende Urteile von Landesgerichten. Und selbst wenn Hundehaltung nach dem Mietvertrag erlaubt ist, der Hund aber unter die „Kampfhundeverordnung“ fällt, haben ein oder zwei Gerichte diese Mietklausel für diese Hunde nicht gelten gelassen und ihre Haltung untersagt.)
Ina, wenn Du was über Deine Verpflichtungen als Inhaberin einer Hp wissen möchtest, googel ausschließlich nach TMG. Nach meinem Wissen ist der derzeitige Stand:
Private Hp sind zu keinem Impressum verpflichtet. Andreas, das gleiche gilt für Hp von Vereinen. Es gilt nur zu überlegen, wieweit ein Impressum Vertrauen aufbaut und/oder Kontakt erleichtert. Auch ist nirgendwo verankert, dass das Impressum als Text (und damit maschinenlesbar) hinterlegt sein muss. Ein nettes Bildchen garantiert Ruhe vor Spam. Wenn dort eine postalische Adresse und eine Addy steht, sollte das reichen, muss es nicht auch noch eine Telefonnummer sein.
Herzliche Grüße vom Wildkraut
schau mal bitte auf das Datum des Artikel in dem Link. Der Artikel ist veraltet.
Am 1. 3. oder 1.4. 2007 (? keine Lust, zu suchen) trat das Telemediengesetz (TMG) in Kraft,
damit wurde der Mediendienstestaatsvertrag (MDStV) außer Kraft gesetzt.
Zu ein paar Unklarheiten des TMG gab es schon Urteile von Gerichten:
(Aber Achtung! Wir sehen wohl zu viel amerikanische Filme und die USA haben einfach andere Gesetzgebung als Deutschland.
Wer erinnert sich nicht diesen schrecklichen, apokryphen Disclaimer: "Nach dem Urteil des Landgerichts Hamburg distanziere ........" (s. u. a. http://www.spiegel.de/netzwelt/web/0,151...70,00.html) Dieser Zusatz, auf fast jeder HP zu lesen, war völliger Humbug und total überflüssig. Bis höchsten Distanzen (Karlsruhe etc. pp ) Recht gesprochen haben, kann jeder Richter nach Lust und Laune Feinheiten, die nicht konkret im Gesetz verankert sind, nach seinem Geschmack und dem Sex, den in der Nacht vorher hatte, interpretieren und urteilen. Jeder Fall liegt anders. Grob gesagt, interessiert oder bindet mein zuständiges Landgericht ein Urteil des Landgerichts Hamburg herzlich wenig, wenn ich keine Rechtsradikalen verlinke.
Anderes Beispiel: Wann und wie weit Hundehaltung ohne Zustimmung der Vermieters und trotz Ausschluss durch den Mietvertrag erlaubt ist, dazu gibt es x divergierende Urteile von Landesgerichten. Und selbst wenn Hundehaltung nach dem Mietvertrag erlaubt ist, der Hund aber unter die „Kampfhundeverordnung“ fällt, haben ein oder zwei Gerichte diese Mietklausel für diese Hunde nicht gelten gelassen und ihre Haltung untersagt.)
Ina, wenn Du was über Deine Verpflichtungen als Inhaberin einer Hp wissen möchtest, googel ausschließlich nach TMG. Nach meinem Wissen ist der derzeitige Stand:
Private Hp sind zu keinem Impressum verpflichtet. Andreas, das gleiche gilt für Hp von Vereinen. Es gilt nur zu überlegen, wieweit ein Impressum Vertrauen aufbaut und/oder Kontakt erleichtert. Auch ist nirgendwo verankert, dass das Impressum als Text (und damit maschinenlesbar) hinterlegt sein muss. Ein nettes Bildchen garantiert Ruhe vor Spam. Wenn dort eine postalische Adresse und eine Addy steht, sollte das reichen, muss es nicht auch noch eine Telefonnummer sein.
Herzliche Grüße vom Wildkraut
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