10.12.2008, 11:58
Hallo Helmburg!
Die Rechte an den neuen Fotos der Straßenszenen hast Du,
da Du diese ja selber fotografiert hast.
Um die Häuser selber brauchst Du Dir keine Gedanken machen.
Wenn alles in dieser Art ausschaut, fällt es unter Panoramafreiheit
und kein Hausbesitzer kann Dir am Zeug flicken.
Die Rechte an den alten Fotos sitzen bei dem jeweiligen Spender.
Sobald Du Deine Werke inklusive der alten Versionen öffentlich zeigst,
brauchst Du dafür eine Genehmigung des Rechteinhabers.
Im Normalfall wird keiner danach fragen.
Aber wenn ein Hausbesitzer Streit sucht
und von Dir mit dem Hinweis auf die Panoramfreiheit abgebügelt wird,
kommt er vielleicht auf die Idee nachzuhaken, wo Du das alte Bild überhaupt her hast.
Die Rechte an Deinen Collagen schließlich hast Du allein.
Vorausgesetzt, die Bestandteile (Fotos, Grafiken Schriften usw.)
wurden rechtmäßig besorgt und verwendet.
Wenn nicht, dann gibt es an der Collage kein Recht zu besitzen,
und jeder, der sie zeigt, macht sich strafbar.
Hört sich wieder mal schlimmer an, als es ist...
Ich denke, mit einer kurzen schriftlichen Erklärung Deiner Bekannten
solltest Du jedem erdenklichen Ärger vorbeugen können.
Gruß,
Hans
Die Rechte an den neuen Fotos der Straßenszenen hast Du,
da Du diese ja selber fotografiert hast.
Um die Häuser selber brauchst Du Dir keine Gedanken machen.
Wenn alles in dieser Art ausschaut, fällt es unter Panoramafreiheit
und kein Hausbesitzer kann Dir am Zeug flicken.
Die Rechte an den alten Fotos sitzen bei dem jeweiligen Spender.
Sobald Du Deine Werke inklusive der alten Versionen öffentlich zeigst,
brauchst Du dafür eine Genehmigung des Rechteinhabers.
Im Normalfall wird keiner danach fragen.
Aber wenn ein Hausbesitzer Streit sucht
und von Dir mit dem Hinweis auf die Panoramfreiheit abgebügelt wird,
kommt er vielleicht auf die Idee nachzuhaken, wo Du das alte Bild überhaupt her hast.
Die Rechte an Deinen Collagen schließlich hast Du allein.
Vorausgesetzt, die Bestandteile (Fotos, Grafiken Schriften usw.)
wurden rechtmäßig besorgt und verwendet.
Wenn nicht, dann gibt es an der Collage kein Recht zu besitzen,
und jeder, der sie zeigt, macht sich strafbar.
Hört sich wieder mal schlimmer an, als es ist...
Ich denke, mit einer kurzen schriftlichen Erklärung Deiner Bekannten
solltest Du jedem erdenklichen Ärger vorbeugen können.
Gruß,
Hans