24.12.2009, 13:26
und ob ich mir nun mit Dweezil Zappa einig werde...lieber mache ich eine eigene Grafik. Ich hatte mir das mit mit der Sachlage schon so vorgestellt.
Ohne ein Gesetz, eine Verordnung oder eine schriftliche Erlaubnis möchte ich allerdings nichts ins Netz stellen. Es genügt die Anfrage eines gelangweilten Juristen bezüglich der Aufführungsrechte. Kann man die nicht nachweisen, Pech, das sind dann die berühmten 1.600 Euro Abmahnungen. Der braucht dazu noch nicht einmal ein Mandat. Das Ganze befindet sich beim Gesetztgeber zwar in der Bearbeitung, weil diese Art der "Selbstbeschäftigung" durch "Sittenwächter" umstritten ist, aber egal....
THX & frohes Fest
Beagle
Ohne ein Gesetz, eine Verordnung oder eine schriftliche Erlaubnis möchte ich allerdings nichts ins Netz stellen. Es genügt die Anfrage eines gelangweilten Juristen bezüglich der Aufführungsrechte. Kann man die nicht nachweisen, Pech, das sind dann die berühmten 1.600 Euro Abmahnungen. Der braucht dazu noch nicht einmal ein Mandat. Das Ganze befindet sich beim Gesetztgeber zwar in der Bearbeitung, weil diese Art der "Selbstbeschäftigung" durch "Sittenwächter" umstritten ist, aber egal....
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Beagle
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