Abmahnung-Fotos vom Internet
#1
Schaut euch bitte einmal dieses Video an.


Und hier noch etwas zu diesem Thema.


Liebe Grüße
Gabi
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#2
Ist ja der Wahnsinn.
Zählt man den Beruf Fotograf eigentlich nicht auch zu diesen typischen künstlerischen Berufen, mit dem faden Beigeschmack eines Brotlosen Gewerbes?
Wie man schön sieht, es geht auch anders!

LG
Andreas
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#3
Guten Morgen Gabi. Smile

Ach du meine Güüüte. :shock: Vielen, vielen Dank für diese Hinweise.
Ich bin ja noch grün hinter den Ohren, was das Internet betrifft und somit war das für mich sehr hilf- und lehrreich!!!!
Bin doch jetzt etwas geschockt. :shock: :shock:
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#4
...... das ist nicht der einizigste Fotograf, der mit dieser Mansche reist.

Ob nun Tierfoto, Landschafts- und Naturaufnahme, Scrapbook, Avatar, auch hinter den Lebensmittelfotografien steckt Arbeit, die respektiert werden sollte. Genau so wie Google Texte findet, findest es auch Bilder. Blauäugig anzunehmen, dass diese frei verfügbar seien.

Wer fahrt seine Homepage ohne Copyright–Vermerk, verzichtet auf Wasserzeichen, stellt gar seine Fotos/ Texte unter „common licence“?
Und dich denke, hier wird so fleißig gewerkelt und fotografiert, dass niemand gezwungen sein sollte, auf Fremdwerke zurückzugreifen.

Nachdenkliche Grüße vom Unkraut

Betriebssystem / Grafik-Software: Win 7
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#5
Guten Morgen Gabi

Danke für den Link zum Video, mir ist die Seite von Marions Kochbuch
bekannt. Es sei dahin gestellt ob die Gerichte wirklich alle
von der Marion gekocht werden, das ist nicht relevant.
Auf der Seite ist klar und deutlich ihr Copyright und Urheberrecht
an sämtlichen Bildern, Rezepten und sonstigen Texten deklariert worden.
Dieses Recht sollen sie auch haben. Aber diese Abmahnungen schon nur
wegen Bildern einer Tomate, Bratwurst oder Gurke los zulassen das
nenne ich doch drastisch übertrieben. Das stinkt gewaltig nach einer
abzockenden Nebeneinnahme. Also Finger weg von solchen Bildern!!

Mensch, eine Tomate, Bratwurst oder Salatgurke kann jeder auch selber fotografieren.
Ich stelle mir gerade vor, wenn ich die frei stelle und
veröffentliche, kann ich ja im Prinzip auch eine Abmahnung mir einhandeln,
weil behauptet wird, ich hätte die Teile von denen abgespeichert? Was soll das denn?
Wie kann ich beweisen, dass das meine Tomate ist ohne sie mit meinem Copyright zu verschandeln?
Copyright und Urheberrecht hin und her, es ist natürlich berechtigt.
Aber die sollten doch wirklich die Kirche im Dorf lassen.

Ich würde auch nie auf die Idee kommen eine Anleitung, die jemand
anderer geschrieben hat zu kopieren und als meine auszugeben!!!
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#6
Moin Gabi :lol:

Das entlockt mir nur noch müdes Lächeln confused
Gedankenloser Tra-la-la Bildchenabgreif-Blogger trifft auf Abmahnhai - absolut nix Neues.

Dabei sollten die Spielregeln hinreichend bekannt sein!
Wenigstend denjenigen, die aktiv im Netz veröffentlichen.
Oder denke ich jetzt zu naiv?

Petra hat Recht: eine Bratwurst kann jeder fotografieren.
Und falls das zu mühsam ist, kann man so'n Würstchen schon für 1 US-Dollar beim Stockfoto-Dealer kaufen MrGreen
Das ist weniger als ein Teuro.
(Teilnehmer des Credit-Bundle Systems erhalten sogar darauf noch einen Rabatt)
Der üble Geruch klebt an beidem: an Abmahnabzocke genauso wie am Bilderklau.

Petra schrieb:Ich stelle mir gerade vor, wenn ich die frei stelle und
veröffentliche, kann ich ja im Prinzip auch eine Abmahnung mir einhandeln,
weil behauptet wird, ich hätte die Teile von denen abgespeichert? Was soll das denn?
Wie kann ich beweisen, dass das meine Tomate ist ohne sie mit meinem Copyright zu verschandeln?

Petra, das kannst Du sehr einfach indem Du das Originalfoto so wie es aus der Kamera gekommen ist und ggf auch die Bearbeitung im Original archivierst.
Wenn Dich dann jemand abmahnt und behauptet, DEINS wäre SEINS, geht dieser Schuß gewaltig nach hinten los MrGreen MrGreen MrGreen

Liebe Grüße
Andreas
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#7
ich bin ein wenig geschockt ,und frag mich weil ich auch nicht so form bin was das alles angeht ,darf ich denn meine bilder auf der hompage lassen die hab ich alle bearbeitet mit pi ......hmmmmm kann mir da einer was sagen ????
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#8
Skeeter schrieb:Petra, das kannst Du sehr einfach indem Du das Originalfoto so wie es aus der Kamera gekommen ist und ggf auch die Bearbeitung im Original archivierst.
Wenn Dich dann jemand abmahnt und behauptet, DEINS wäre SEINS, geht dieser Schuß gewaltig nach hinten los MrGreen MrGreen MrGreen

Andreas, das stimmt natürlich und das mache ich auch so.

Ich hätte mal an dich, ja eigentlich an alle, eine blöde, ne nicht
blöde sondern eine unwissende Frage.

Ich hatte mich heute mit jemanden über dieses Thema unterhalten.
Er war der Meinung, auch wenn ich mir da eine Bratwurst runter laden würde
und mit freistellen den Hintergrund entferne. Das sollen Experten wohl angeblich
trotzdem noch feststellen können. Ich frage mich allerdings wie?
Ist das wirklich möglich? Ich weiß, das ist ein explosives Thema und ich denke, Aufklärung
hier rüber, ist gerade für die unwissenden unter uns sehr wichtig.
Damit uns solche Abmahnungen erspart bleiben!!!
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#9
Hallo Petra,

hier Auszüge diesbezüglich:

Zitat:Texte und Bilder: Mit Texten und Bildern, mit allen Inhalten verhält es sich genauso: Der Schöpfer (also der Texter, Fotograf oder Grafiker) ist immer der Urheber. Den müssen Sie also fragen, wenn Sie sein Werk (be-)nutzen wollen. Verstöße gegen das Urheberrecht werden bestraft und können teuer werden. Lassen Sie sich also nicht darauf ein, wenn Ihnen jemand sagt: "Wir holen uns da ein paar Bilder aus dem Internet, das merkt sowieso keiner." Muss auch nicht! Aber wenn, kann das sehr schnell sehr teuer werden! Auch wenn Ihr Designer sagt: "Ich hab da Bildmaterial" – fragen Sie Ihn, um welche Bilder es sich handelt.
Auch lizenzfreie Bilder unterliegen dem Urheberrecht. Und selbst wenn Sie nur Teile aus Bildern, Texten oder Illustrationen verwenden, ist das nicht in Ordnung. Am besten: selbst Bilder machen (oder machen lassen), selbst texten oder einen Texter beauftragen. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Denken Sie daran: Auch wenn Sie "nur" der Nutzer sind (was Design angeht), sind Sie doch der für die Website Verantwortliche. Und der wird dann belangt, nicht der Designer!

Und hier:

Zitat:Verfremdung eines Werkes

Wird ein Bild, eine Grafik oder ein Foto nur geringfügig bearbeitet, ist das ursprüngliche Werk also noch klar zu erkennen, darf man das Ergebnis nur mit Einwilligung des Urhebers veröffentlichen (§23 UrhG). Durch eine starke Verfremdung entsteht praktisch ein neues Werk, welches auch ohne Zustimmung des Urhebers veröffentlicht werden darf (§24 UrhG).

Im Zweifel lieber selber machen

Liebe Grüße
Ina ;-)
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#10
Oder Du wartest einfach noch ein Weilchen,
dann kommt dies zum Tragen. :kichern:

Zitat:Grundsätzlich sollte man davon ausgehen,
dass an Bildern, Fotos und Grafiken ein Urheberrechtsschutz besteht,
d.h. man benötigt eine Genehmigung,
wenn man sie in die eigene Website einbauen will.
Etwas anderes gilt nur dann,
wenn entweder die maßgeblichen Fristen abgelaufen sind
(70 Jahre bei Urheberrecht bzw. 50 Jahre bei Leistungsschutzrechten)
oder wenn seitens des Urhebers eine Freigabe zur allgemeinen Nutzung erfolgt ist.

Liebe Grüße
Ina Rolleyes
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