Labelcode auf Musik-CDs - wo?
#1
Hallo,

wo finde ich eigentlich bei Musik-CDs den Labelcode / LC-Nummer? Angeregt durch diesen Artikel müssen wohl CDs einen Gema-Hinweis und/oder eine LC-Nummer auf dem Medium vorweisen können. Was mit dem Gema-Hinweis gemeint ist, ist mir klar, nur nicht mit dem Labelcode. Wie sieht dieser überhaupt aus?
Wer weiß dazu mehr?

Danke und Gruß
Hulot
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#2
Guten Morgen Hulot,


hilft dir das weiter




Hier eine Erklärung dazu.

[Bild: Hirsch1.gif]
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#3
Hallo Gabi,

ein wenig schon, dank Dir.
Leider kann ich nicht erkennen, ob dieser Code auch auf der CD vorhanden ist. Oder befindet sich der Code nur auf dem Booklet? Wohl weniger, oder?

Gruß Hulot
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#4
Hallo @all

Soweit ich weiss befindet sich der Labelcode am Rand der CD/DVD in Form einer mehr oder weniger langen Zahlen und Buchstabenfolge. Auffällig ist jedoch das dieser Code vorwiegend (aber nicht immer) auf den gerade neu erschienenen Alben der Künstler/Autoren zu finden ist. Auf z.B. sogenannten Hit-Mix CD's habe ich bisher noch keinen gesehen. Eigendlich soll der Labelcode Aufschluss darüber geben, dass es sich um eine original CD/DVD handelt, welche von einem autorisierten Verlag herausgegeben wurde, im Auftrag, oder des Einverständnis des Künstlers/Autor. Aber darum gehts ja wohl bei den "Schreihälsen" :lol: im Bericht. Angeblich enthalten die CD's nicht lizensierte/freigegebene Titel. Stellt sich nun die Frage - Sind das nun "seriöse Raubkopien" von Musikverlagshäuser, oder tatsächliche Raubkopien der Ebay-Anbieter? (Wenn auch ohne deren Wissen erworben)

Oder hat ein unausgelasteter Rechtsanwalt ein wenig gestöbert und nachgeholfen??? Meine persönliche Meinung zu Verkäufen und Käufen über Ebay & Co: Man sollte vor der Ebaynutzung mal kurz Jura studieren.

Gruss, Ralf
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#5
Hallo Fleedy,

schönen Dank für die Info. Genau das wollte ich wissen!
Zitat:Man sollte vor der Ebaynutzung mal kurz Jura studieren.
In der Tat, oder man hat eine Schar spektakulärer Anwälte um sich rum.

Hintergrund der Frage: Auf manchen Tonträgern/Medien ist zu finden: "Kein Verkauf, keine Verfielfältigung etc.". Nun, wie verhält es sich wenn man als Gewerbetreibender ein solches Medium verkaufen möchte. Aber scheinbar wissen das wohl nur Juristen.

Werde der Sache weiter nachgehen.

Grüße
Hulot
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#6
Hallo Hulot

Also das weis ich auch nicht. Ich vermute das es aber ohne Genehmigung des Künstlers/Autor, oder dem eigentlichen Verlag, zu ziemlichen Ärger kommen kann. Das Ganze nimmt im Moment wirklich erschreckende Formen an. Ich habe gerade gestern in der PC-Praxis gelesen dass die IFPI jetzt sogar vor hat das Aufzeichnen, bzw. Mitschneiden, von Audiostreams von Internet-Radiosendern & Co zu verbieten und unter Strafe stellen zu lassen. Ob das wirklich durchkommt ist zwar fraglich, aber aufgrund dieser ganzen Situation ist es wohl immer empfehlenswert fachliche Beratung durch einen Anwalt einzuholen.

Bei allem Verständniss für die Musik- und Filmindustrie, man kann es auch übertreiben!

Gruss Ralf
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