copyright
#1
hy zusammen...
mal ne frage zum copyright..

wenn ich ein foto mach von einer sache auf irgendeiner ausstellung oder ein gebäude, und dieses foto ins internet stell..krieg ich dann ein aufn deckel vom aussteller ??
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#2
Tina_und_Ronald schrieb:mal ne frage zum copyright..

Das ist ein Begriff aus dem amerikanischen Recht. Hier bei uns gilt das Urheberrecht.

Zitat:wenn ich ein foto mach von einer sache auf irgendeiner ausstellung oder ein gebäude, und dieses foto ins internet stell..krieg ich dann ein aufn deckel vom aussteller ??

Frag den Aussteller vorher. Bildrechte sind kompliziert. Eine gute Zusammenfassung hat Wikipedia, da diese die Rechte an den darin veröffentlichten Bildern abklären muß:

http://de.wikipedia.org/wiki/Wikipedia:Bildrechte
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#3
In dem speziellen Fall mit der Ausstellung ist die Sache relativ einfach
und der Ärger zu 99% vorprogrammiert!

Auf einer Ausstellung werden üblicherweise Fotos, Bilder, Skulpturen u.a. gezeigt,
also in jedem Fall künstlerische Werke eines Schaffenden.
Es ist nun egal, was dieses Werk zeigt: das Werk selber ist geschützt.
Du darfst es verlinken, aber nicht direkt zeigen.

Du darfst einen Promi fotografieren (Person der Zeitgeschichte) und zeigen.
Das identische Bild, das jemand gemacht hat, der direkt neben Dir stand,
darfst Du nicht zeigen, weil es "sein persönliches Werk" ist.

Bei Gebäuden gilt die Faustregel:
Privathäuser dürfen nicht gezeigt werden,
Fabriken oder Geschäftshäuser dürfen gezeigt werden,
öffentliche Gebäude dürfen auch gezeigt werden,
Ausnahme davon sind Bahnhöfe von innen,
bei Zoos gibt es eine Liste.

Ausnahme von allen Gebäuden, die eigentlich NICHT gezeigt werden dürfen:
sie dürfen WOHL gezeigt werden, wenn sie unter die Panoramafreiheit fallen,
also im Endeffekt nur einen relativ kleinen Teil der ganzen Bildszene darstellen.

Ausnahme von allen Gebäuden, die eigentlich WOHL gezeigt werden dürfen:
sie dürfen NICHT gezeigt werden, wenn sie von einem
nicht öffentlich zugänglichen Platz aufgenommen wurden,
wozu auch eine Leiter gehört (damit Du sie hinterm Zaun überhaupt sehen kannst).

Bilder von Gebäuden, die in einer Ausstellung gezeigt werden,
fallen nicht unter das Thema "Gebäude",
sondern unters Thema "Kunstwerk eines Dritten".

Bei diesem ganzen Wirrwarr befinden wir uns aber
nach wie vor bei der Frage, was man privat zeigen darf!
Die kommerzielle Nutzung eines solchen Bildes sieht wieder ganz anders aus,
und lediglich fotografieren darf man (fast) alles.


Gruß,
Hans
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#4
Zu diesem Thema hätte ich auch mal eine Frage:

Ich beschäftige mich damit "neue Bilder" zu erstellen (siehe Beispiel), die ein historisches Foto und ein neues Foto vom möglichst gleichen Standpunkt aus aufgenommen in meinem Heimatort zeigen.

Die historischen Aufnahmen wurden mir von Bekannten zur Verfügung gestellt, die sie besitzen und in dieser Zeit schon über einen Fotoapparat verfügt haben, die neuen Fotos habe ich selber fotografiert.
Von dieser Art Bildern habe ich über hundert Stück im Internet veröffentlicht.

Wie verhält es sich hier mit den Rechten am Bild?

Kann mir jemand Probleme bereiten, bzw. habe ich nun Rechte an den "neu erstellten Fotos", die die Gegenüberstellung von früher und heute zeigen?

vielen Dank für euren Rat.

Gruß von Helmburg

[IMG][Bild: rly7d.jpg][/IMG]
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#5
Hallo Helmburg!

Die Rechte an den neuen Fotos der Straßenszenen hast Du,
da Du diese ja selber fotografiert hast.
Um die Häuser selber brauchst Du Dir keine Gedanken machen.
Wenn alles in dieser Art ausschaut, fällt es unter Panoramafreiheit
und kein Hausbesitzer kann Dir am Zeug flicken.

Die Rechte an den alten Fotos sitzen bei dem jeweiligen Spender.
Sobald Du Deine Werke inklusive der alten Versionen öffentlich zeigst,
brauchst Du dafür eine Genehmigung des Rechteinhabers.

Im Normalfall wird keiner danach fragen.
Aber wenn ein Hausbesitzer Streit sucht
und von Dir mit dem Hinweis auf die Panoramfreiheit abgebügelt wird,
kommt er vielleicht auf die Idee nachzuhaken, wo Du das alte Bild überhaupt her hast.

Die Rechte an Deinen Collagen schließlich hast Du allein.
Vorausgesetzt, die Bestandteile (Fotos, Grafiken Schriften usw.)
wurden rechtmäßig besorgt und verwendet.

Wenn nicht, dann gibt es an der Collage kein Recht zu besitzen,
und jeder, der sie zeigt, macht sich strafbar.

Hört sich wieder mal schlimmer an, als es ist...
Ich denke, mit einer kurzen schriftlichen Erklärung Deiner Bekannten
solltest Du jedem erdenklichen Ärger vorbeugen können.

Gruß,
Hans
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#6
Hallo Hans,
da wir gerade dabei sind: Wie ist es mit den Bildern bei Wikipedia? Ich lese da dauernd was von der GNU-License, die ich aber einfach nicht kapiere - auch nicht nach mehrerem Lesen...
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#7
Hallöle...

die GNU-Lizenz wurde eigens dafür geschaffen
(nicht von Wiki, aber die verwenden sie oft),
um Inhalte (Texte, Fotos, Grafiken, Sounds...)
Dritten zugänglich und verfügbar zu machen.

Kurz gesagt: alles unter GNU darf man downloaden, bearbeiten,
verändern, weitergeben usw., egal ob privat oder zu kommerziellen Zwecken.

Man muss aber immer die Quelle (Urheber) nennen und dazuschreiben,
dass das Teil unter der GNU-Lizenz erworben wurde.
Gibt man so etwas dann weiter, so muss man auch wieder
eine GNU-Lizenz dafür erteilen und die Verwendung wiederum Anderen ermöglichen.

Das Urheberrecht verbleibt dabei trotzdem beim Erschaffer des Originals,
egal was und wie oft und wie verfremdend man damit bastelt.

Wer es ganz genau wissen will, kann hier nachlesen.

Gruß,
Hans
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#8
hsk schrieb:Man muss aber immer die Quelle (Urheber) nennen und dazuschreiben,

Ist die Quelle jetzt Wikipedia oder der Fotograf des Bildes?
Was gibt man an?
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#9
Immer den Autor mit ©, Jahr und Name.

Das © weist lediglich auf den Urheber und dessen Rechte hin.
Welche Rechte das sind, ist darin nicht automatisch enthalten,
das muss der Urheber jeweils dazuschreiben.

"© 2008 Fritzchen Hugendubel, alle Rechte vorbehalten" heißt z.B.,
dass er gar keine Rechte vergibt.

Da man gem. der GNU-Lizenz bei Weitergabe immer den Autor nennen muss,
sollte dieser in Wiki auch dabeistehen, spätestens wenn man ein Bild anklickt
und dann zu einer Seite kommt, auf der Autor, Jahr, Lizenzart usw. dargestellt sind.

Gruß,
Hans
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#10
Danke, Hans Bussi
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