Netbook ohne DVD-Laufwerk
#1
Meine Schwägerin hat ein Netbook mit XP zum Geburtstag geschenkt bekommen. Diese kleinen Dinger haben weder CD noch DVD-Laufwerk. Nun würde sie sich gerne PI draufladen, das sie auf CD hat. Welche Möglichkeiten, wenn überhaupt, gibt es, dieses zu installieren. Sie hat noch einen Laptop, aber kein Netzwerk. Könnte man die PI CD auf USB kopieren und das Ganze dann auf Netbook kopieren und so starten? Oder überhaupt von einem ständig angesteckten USB? Externes DVD-Laufwerk hat sie auch nicht. Oder akteptiert eine vom Netzt heruntergeladene Demo-Version mit der Seriennummer der CD? Sie will natürlich das Programm nicht nochmals kaufen.
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#2
Rotuma schrieb:Könnte man die PI CD auf USB kopieren und das Ganze dann auf Netbook kopieren und so starten?

Hallo Rotuma,

ich habe mir alle meine Programme
egal ob Office, PS oder PI auf eine Externe Festplatte kopiert, dann die Festplatte auf mein Laptop angehängt, und
von der Externe dann die Installation gestartet.

Ging einwandfrei.
[Bild: jue1.gif]
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#3
Hi Rotuma,

wenn sie noch ein Laptop hat dann sollte man es auf den Laptop installieren. Netbooks haben doch nur ein 10, irgendwas Zoll Display. Ich frage mich ob bei einem so kleinen Display PI wirklich Sinn macht.

Auf einem ausreichend grossen USB Stick kopieren und von da installieren sollte schon gehen.

Ich habe von SanDisk so ein USB Flash Laufwerk. Ist irgendwie ein USB Stick mit einer speziellen Software drauf. Da kann man Programme darauf installieren die dann auf jedem PC wo mans ansteckt laufen sollen.

http://www.sandisk.de/Products/Catalog(1...rives.aspx

Das waren aber irgendwie immer spezielle Versionen, die auf diesen Stick kommen. Keine Ahnung ob das mit PI geht.

Je nachdem was mit PI auf dem Netbook gemacht werden soll, käme man ja vieleicht besser mit IrfanView oder GIMP oder Paint.Net??

Diese Sachen kann man downloaden und installieren. Grosse Bearbeitungen sind auf so einem kleinem Netbook doch sowieso nur Quälerei für die Augen.

MfG

Matthias
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#4
Das Programm hat sie natürlich am Laptop und am PC, sie will aber das Netbook auf Urlaub mitnehmen und etwas PI üben, auch während der Autofahrt, als Beifahrerin natürlich. Sie wird einmal versuchen das Programm auf externes Laufwerk zu speichern und von dort zu installieren.
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#5
normalerweise akzeptieren Trial Versionen die nachträgliche Eingabe einer gültigen Seriennummer.

Es gibt allerdings auch Anbieter von DEMO Versionen, die man nicht nachträglich freischalten kann. Dazu braucht man dann die Vollversion.

Zum Thema Netzwerke. Wenn es bei Euch einen Lap / Comp / ... gibt, der eine Netzwerkkarte mit Anschluss hat (normalerweise 10/100/1000 Ethernet mit Cat5 Kabel) und das Netbook hat auch einen der Anschlüsse, kann man 2 Computer mit einem Cross-Kabel (speziell im Zubehörhandel erhältlich) auch ohne weiteres Netzwerkzubehör direkt miteinander verbinden. Firewall abschalten dann nicht vergessen. Das Netbook kann dann auf alle freigegebenen Ressourcen (ggf. im Windows Explorer freigeben) des Lap's zugreifen. So kann man beispeilsweise vom Netbook das CD Laufwerk des Lap's wie ein eigenes benutzen. Wegen dem Kabel ist es möglicherweise nicht so schnell, aber für den Zweck sollte das ausreichen.

So ein ge-crosstes CAT 5 Kabel bekommt man ab ca. 5 Euro.
Man muss dem Verkäufer halt GENAU sagen, dass es für eine Verbindung von 2 Comps ohne sonstiges Netzwerk benötigt wird. Für eine Direktverbindung halt. Nennt sich auch CAT5 Cross kabel.



Grüße, Beagle
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#6
ich habe mir PI 13 letzte Woche auf meinem PC installiert und übe mich schwarz und komm nicht recht voran. Ich möchte aber auch nicht den ganzen Tag in meinem Büro versauern und meine Frau ist alleine im Wohnzimmer. Dort habe ich noch einen 17" Laptop der recht gut bestückt ist. Darf ich mir meine Vollversion dort auch nochmal installieren, damit ich da auch üben kann. Weil in den Lizenzbestimmungen ja steht, darf nur auf einem PC installiert werden . Aber Laptop ist ja schließlich kein PC ;-) oder ?
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#7
ein Rechner ist ein Rechner, der kann auch Desktop, Laptop, Notebook, Netbook, Lover, Verflossene ;O) oder sonstwie heissen. So weit, so klar, OK...

Ausnahmen gibt es, wenn die Beigabe zum Programm, auch im deutschsprachigen Raum als Lizenz bekannt, von der Erlaubnis zur Nutzung auf mehreren CPU's spricht, oder die Nutzung nur auf einem "System" gleichzeitig genehmigt wird, oder halt sonst was, muss man im Einzelfall lesen. Ein Rechner hat zum derzeitigen Stand der "Rechtsverdrehung" immer nur 1 CPU, auch bei mehreren vorhandenen Kernen oder sog. "(multi-)cores". Sind 2 oder mehr Prozessorsockel vorhanden, bestückt und können gemeinsam betrieben werden, wäre das eben mehr als 1 CPU......Ist die Nutzung, wie in der Regel auch schriftlich in den Beigaben ausgedrückt, "nur" auf einem Computer gleichzeitig erlaubt, darfst du beliebig viele Installationen vornehmen, aber die immer nur 1x zu der selben Zeit nutzen. Insofern ist deine Fragestellung völlig berechtigt, aber auch kompliziert. Die Softwarehäuser oder OEM's können ihre Vorstellungen einer Software Lizenz Nutzung übrigens beliebig handhaben. Das genaue Studium einer Softwarelizenz vor Kauf (meist schwierig) kann also von Vorteil sein.

Der Rest spricht, denke ich, für sich selbst...Dies ist übrigens keine Rechtsberatung, sondern nur die vor-Veröffentlichung einer journalistischen Recherche, an der ich zur Zeit werkel'. ;O)

"Beim werkeln nicht ferkeln" (Quelle: RWTH Aachen, Fachbereich Bauphysik, Kopierraum, Mitte der 70'er Rolleyes)


Grüße, Beagle :bounce:
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#8
Danke für die Info. Mir ging es auch darum, zu wissen, ob ich das Programm auf einem anderen Rechner ( sprich Laptop) installieren kann, weil es doch wohl mit Fingerprint auf dem 1. registriert ist. Ich würde das Programm umziehen und auf dem anderen stilllegen bzw deinstallieren. Könnte ja sein, das die Lizenznummer bei einer Neuinstallation nicht mehr funktioniert .
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#9
ein Programm "umzuziehen", wie du das oben beschreibst, also das müsste (unter Vorbehalt ;O) ), aber echt, OK sein.

Übrigens, nicht jede auf eine Disc gedruckte, oder in den Lizenzen (...+more) angegebene Klausel ist nach deutschem Recht gültig.

Schnarch, Beagle (ich geh' jetzt in's Schlummerland..)


Grüße, Beagle :icon_bravo:
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