Hallo Beagle,
was Du meintest, ist nicht die GEZ sondern die GEMA.
Aber auch die wäre der falsche Ansprechpartner,
weil sie sich nur um die Verwertung der Musik kümmert.
Der Plattenverlag kann Dir auch keine Nutzungsgenehmigung erteilen,
weil das Urheberrecht für das Foto beim Fotografen liegt,
nicht übertragbar ist und erst 70 Jahre nach dessen Tod erlischt.
Du müsstest also den Fotografen bzw. seine Erben ausfindig machen
und mit ihm/ihnen über ein Nutzungsrecht debattieren.
Mit dem erlaubten Kopieren eines Tonträgers zu privaten (Sicherungs-)Zwecken
erwirbst Du nicht automatisch auch das Recht zur Veröffentlichung dieser Kopie,
weder was die Musik selber noch was das Cover angeht.
Wenn dennoch solche Cover oder darauf befindliche Einzelfotos
x-fach im Internet kursieren, dann geschieht das wohl meistens
nach dem Motto
"wo kein Kläger, da kein Richter".
Einzelne Plattformen (YouTube, GMX Video, Amazon, Ebay, Fanclubseiten usw.)
tun das wiederum entweder per hochverklausulierter Verträge
oder mit stillschweigend-freundlicher Genehmigung des Rechteinhabers.
Als Privatperson dürfte es recht schwierig sein, sich da einzuklinken.
Theoretisch könntest Du das Foto so weit verfälschen,
dass das Original als Ursprung nicht mehr zuerkennen ist.
Ebenso theoretisch könntest Du ein Foto nehmen, das Du bei einer
öffentlichen Veranstaltung im öffentlichen Raum selbst geschossen hast.
Rechtslage genauso dubios wie bei Handyvideos auf Konzerten.
Soweit die schlechten Nachrichten i.S. Rechtslage... :icon_troest:
Und nun die Gute
Der Bursche ist tot...
Sein Manager im Ruhestand oder anderweitig beschäftigt...
Der Fotograf hat das Shooting wahrscheinlich längst vergessen
und knipst mittlerweile Dschungelcamppromis und Joghurtbecher...
Wie in 99% aller ähnlichen Fälle dürfte kaum jemand auf die Idee kommen,
wegen eines winzigen Avas einer Privatperson in einem nichtkommerziellen Forum
nun den Larry zu machen und einen Zivilprozess anzustrengen.
Wenngleich die Urheberrechtsverletzung ein Offizialdelikt ist, haben Staatsanwälte
in einem so vergleichsweise unbedeutenden Fall Besseres zu tun.
Vor allem, wenn Du z.B.
so etwas machst.
Ein Restrisiko bleibt, das musst Du selbst kalkulieren ;-)
Gruß,
Hans
[SIZE="1]Alles gesagte natürlich ohne Gewähr
und nicht im Sinne einer Rechtsberatung.[/SIZE]