14.03.2010, 13:29
Feder schrieb:wenn ich ein Fahrzeug fotografiere das mir nicht gehört, ich aber den Besitzer gefragt habe ob ich es im Netz einsetzen darf, der Besitzer mir mündlich seine Zusage geben hat. Darf ich es dann auch im Netz zeigen?
Seramis schrieb:ja du darfst. Allerdings ist es wie mit allem, was man nicht schriftlich hat.... es ist nicht beweisbar!Dazu ergänzend und leicht abweichend:*KLICK*
Sollte irgendwem das nicht passen mit dem Foto, kannst du nicht beweisen dass du die Erlaubnis hast/hattest.
Auch wenn es in diesem Beitrag um ein anderes Projekt ging,
bleibt sich die rechtliche Situation in Bezug auf Autos gleich.
Antwort folglich, egal ob Du eine schriftliche,
eine mündliche oder gar keine Zusage hast: Du darfst ;-)
gweni schrieb:im netz gibt es ja unzählige tutorialseiten von blends in denen immerwieder bilder von prominenten benutzt werden, wie sieht es denn damit aus.Hallo Gerda,
ich habe auch schon solche fotos benutzt um daraus zb. geburtstagskarten zu gebastelt, bin mir aber nicht sicher ob ich sie hier zeigen darf.
für so genannte Promifotos lässt sich kaum eine allgemeingültige Antwort geben,
da spielen in jedem Einzelfall viele Faktoren und Umstände eine Rolle:
- Person der Zeitgeschichte
- Person von öffentlichem Interesse
- Aufnahme bei einer öffentlichen Veranstaltung
- auf einer Veranstaltung von öffentlichem Interesse
- mit ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis
- reine Privataufnahme (Paparazzibild)
die relativ frei verfügbar sind, weil sie entweder unter einer freien Lizenz liegen,
dem Copyleft oder GNU unterliegen oder weil ihre Schutzfristen abgelaufen sind.
Mit einem Klick auf das Bild im Artikel kommst Du zu der eigentlichen Bildseite,
auf der dann die genauen Nutzungsbedingungen erläutert sind.
Mit solchen freien Promibildern ist z.B. auch das hier entstanden... ;-)
Gruß,
Hans