20.03.2010, 07:32
Trance schrieb:UWenn ich ein Auto der Marke A verkaufen will, darf ich nicht ein von mir fotografiertes Auto der Marke B in der Verkaufsanzeige zusätzlich veröffentlichen.Irrtum - Du darfst!
Was Du meinst nennt sich "vergleichende Werbung",
und die ist gem. EU-Recht schon seit 10 Jahren auch in Deutschland erlaubt.
So war mal in einem Spot (ich glaube für Ford) ein Golf zu sehen.
Weitere Beispiele
Trance schrieb:Bei Mode- und Schmucklabel sind Abmahnungen an der Tagesordnung, wenn diese in Verkaufanzeigen anderer Produkte nur genannt werden.... dann wahrscheinlich aufgrund von einschränkenden Sonderbestimmungen,
siehe hier unter Punkt 2 und 6.
"Objektive Produkteigenschaften" lassen sich bei Mode und Schmuck
im Gegensatz zu Autos naturgemaß nur schwer definieren,
und die sind nun mal Voraussetzungt für vergleichende Werbung.
@ Karla:
Schon vernünftig, dass Du Dich auch als "Amateur"
um solche Fragen kümmerst, selbst wenn es "nur" ums Hobby geht ;-)
Die berühmte never ending story rund um Mariannes Kochbuch zeigt,
dass die böse Welt der Urheberschaften voller gemeiner Fallen steckt...
Gruß,
Hans