05.04.2010, 18:38
Dankeschön, lieber Hans, für Deinen ausführlichen Beitrag mit den
weiterführenden Links und der ganzen Arbeit, die Du damit hattest.
[SIZE="1](Ich hasse Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.)[/SIZE]
Zitat aus Deinem Beitrag:
[.....]kein einzelnes Haus wird besonders hervorgehoben oder ist alleiniges Hauptmotiv[....]
Aber wenn ich nun einen Bildausschnitt wähle...wie z.Bsp. von dem Panoramabild in MWD,....
(Leider weiß ich nicht wie ich das originalgroße Bild geladen bekomme)...dann zeige ich ja nur
ein einzelnes Gebäude, bzw. einen markanten Teil davon.
Hier mal ein Beispiel was ich meine. Leider ist das Bildchen nun nicht richtig groß da ich es von
der kleineren Vorlage genommen hatte. Wäre das von der Originalgröße gewesen, dann wäre
natürlich auch dieser Ausschnitt dementsprechend groß.
So, wenn ich den nun bearbeite, sei es farblich...also das Gold in Rot, Blau oder usw.
"umwandle", oder füge etwas hinzu, das wäre dann erlaubt??
Es wird zwar nicht kommerziell genutzt, aber immerhin der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, in dem ich es in ein Forum setze, wo jeder, oder fast jeder, es sehen kann. :?
Entschuldige bitte meine bohrenden und vielleicht doofen Fragen. :oops:
Aber seit mein Sohn seit einiger Zeit Berufsfotograf ist, hat er mir u.a. so manchen
Videoclip von Anwälten aus einem Fotografenforum rüber "gebeamt", die dort die Rechtslage
der Fotografen und das Urheberrecht, erläutern. Mir haben nur so die Ohren geschlackert. :shock:
Nun bezog sich das ja fast alles meistens auf die kommerzielle Vermarktung der Bilder und
nicht auf Nichtkommerzielle.
Und ja, ich habe das Beispiel mit dem Zeichnen des Autos gelesen. Aber trifft das eben
nun auch auf den Bildausschnitt zu? :oops:
weiterführenden Links und der ganzen Arbeit, die Du damit hattest.
[SIZE="1](Ich hasse Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.)[/SIZE]
Zitat aus Deinem Beitrag:
[.....]kein einzelnes Haus wird besonders hervorgehoben oder ist alleiniges Hauptmotiv[....]
Aber wenn ich nun einen Bildausschnitt wähle...wie z.Bsp. von dem Panoramabild in MWD,....
(Leider weiß ich nicht wie ich das originalgroße Bild geladen bekomme)...dann zeige ich ja nur
ein einzelnes Gebäude, bzw. einen markanten Teil davon.
Hier mal ein Beispiel was ich meine. Leider ist das Bildchen nun nicht richtig groß da ich es von
der kleineren Vorlage genommen hatte. Wäre das von der Originalgröße gewesen, dann wäre
natürlich auch dieser Ausschnitt dementsprechend groß.
So, wenn ich den nun bearbeite, sei es farblich...also das Gold in Rot, Blau oder usw.
"umwandle", oder füge etwas hinzu, das wäre dann erlaubt??
Es wird zwar nicht kommerziell genutzt, aber immerhin der Öffentlichkeit zugänglich
gemacht, in dem ich es in ein Forum setze, wo jeder, oder fast jeder, es sehen kann. :?
Entschuldige bitte meine bohrenden und vielleicht doofen Fragen. :oops:
Aber seit mein Sohn seit einiger Zeit Berufsfotograf ist, hat er mir u.a. so manchen
Videoclip von Anwälten aus einem Fotografenforum rüber "gebeamt", die dort die Rechtslage
der Fotografen und das Urheberrecht, erläutern. Mir haben nur so die Ohren geschlackert. :shock:
Nun bezog sich das ja fast alles meistens auf die kommerzielle Vermarktung der Bilder und
nicht auf Nichtkommerzielle.
Und ja, ich habe das Beispiel mit dem Zeichnen des Autos gelesen. Aber trifft das eben
nun auch auf den Bildausschnitt zu? :oops: