05.04.2010, 19:36
Hallo Marina,
Deine Fragerei ist weder doof noch bohrend,
höchstens etwas... *hüstel*... ähem, nun ja... konsequent
Aaaalso: es lässt sich natürlich aus jeder Problemstellung
eine Vielzahl von Spezialfällen herauslösen,
und zur Erinnerung: ich bin Fotograf und kein Anwalt.
Haben wir hier einen Solchen?
Her damit - der darf dann gerne weitermachen :lol:
Das ist EIN Merkmal der Panoramafreiheit, das recht naheliegt.
Der wichtigste Punkt ist allerdings die Sache mit
dem öffentlich zugänglichen Aufnahmestandpunkt
(selbst wenn er auf Privatgrund liegt, z.B. ein Supermarktparkplatz),
keine Hilfsmittel zum Klettern o.ä., nicht von der Wohnung im 1. Stock gegenüber usw.
und alleiniger Urheber und Rechteinhaber und hat uns die Bearbeitung erlaubt.
Der Hausbesitzer hat nix zu melden, der Architekt auch nicht.
Außer wir treiben groben Schabernack damit, z.B. Hakenkreuzfahnen an die Fenster.
Wie gesagt: ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in Deutschland nicht,
da mag diese so flott klingende Formulierung noch so beliebt sein.
Also bitte nicht verwechseln mit dem "Recht am eigenen Bild"!
Ausnahme wiederum irgendwelche Verunglimpfungen.
Wenn der Betreiber eines "Clubs" (sagen wir doch gleich Puff...)
in Anzeigen die "barocken Formen" seiner Damen anpreist
und dafür mit dem Bild eines Barockhauses wirbt - das geht nicht.
Außer natürlich, wenn es ihm gehört oder er seinen Club dort angesiedelt hat.
Sorry, aber ein dämlicheres Beispiel fällt mir gerade nicht ein... ;-)
dann kauf' ich mir ein Zelt und drei Schimpansen
und mach' nen Affenzirkus auf
Anwälte verdienen ihr Geld mit künstlicher Aufregung
und Fotografen mit Bildern, die noch keiner kennt und keiner hat.
Dass diese beiden Fronten mit Vorliebe und Schmackes
aufeinander prallen, liegt in der Natur der Sache.
Immer wieder gern genommen: Mariannes Kochbuch!
Und so schaut die Realität aus, wenn sich vernünftige Richter damit befassen
und streitlustigen Anwälten einen Dämpfer verpassen.
dass weder der Autodesigner (= der Architekt beim Haus)
noch der Hersteller (= Bauherr) noch der Fzg.-Halter (= Hausbesitzer)
irgendwelche Rechte haben, die dagegen sprechen, dass ich das Haus
unter Einhaltung der Spielregeln der Panoramafreiheit
fotografiere und das Foto veröffentliche.
Wenn ich natürlich den Autoausschnitt bis auf den Mercedes-Stern reduziere
bzw. der Ausschnitt vom Haus irgendwann so klein wird,
dass nur noch ein Name auf dem Klingelschild zu sehen ist,
dann wird's allerdings eng von wegen Panoramafreiheit...

würde ich sagen: Du darfst!
So sage ich: na klar doch ;-)
Aber gelle: immer auch schön die blaue Fußnote lesen.
Nicht dass mir hinterher Klagen kommen...
Gruß,
Hans
PS: bin wohl erst wieder nächstes WE hier, sorry.
Deine Fragerei ist weder doof noch bohrend,
höchstens etwas... *hüstel*... ähem, nun ja... konsequent

Aaaalso: es lässt sich natürlich aus jeder Problemstellung
eine Vielzahl von Spezialfällen herauslösen,
und zur Erinnerung: ich bin Fotograf und kein Anwalt.
Haben wir hier einen Solchen?
Her damit - der darf dann gerne weitermachen :lol:
Zitat:Zitat aus Deinem Beitrag:Ok, den Satz hätte ich wohl besser weggelassen.
[.....]kein einzelnes Haus wird besonders hervorgehoben oder ist alleiniges Hauptmotiv[....]
Das ist EIN Merkmal der Panoramafreiheit, das recht naheliegt.
Der wichtigste Punkt ist allerdings die Sache mit
dem öffentlich zugänglichen Aufnahmestandpunkt
(selbst wenn er auf Privatgrund liegt, z.B. ein Supermarktparkplatz),
keine Hilfsmittel zum Klettern o.ä., nicht von der Wohnung im 1. Stock gegenüber usw.
Zitat:Aber wenn ich nun einen Bildausschnitt wähle...wie z.Bsp. von dem Panoramabild in MWD,....dann zeige ich ja nurBleibt sich gleich.
ein einzelnes Gebäude, bzw. einen markanten Teil davon.
Zitat:So, wenn ich den nun bearbeite, sei es farblich...also das Gold in Rot, Blau oder usw.Franz hat das Foto rechtmäßig geschossen, ist somit rechtmäßiger
"umwandle", oder füge etwas hinzu, das wäre dann erlaubt??
und alleiniger Urheber und Rechteinhaber und hat uns die Bearbeitung erlaubt.
Der Hausbesitzer hat nix zu melden, der Architekt auch nicht.
Außer wir treiben groben Schabernack damit, z.B. Hakenkreuzfahnen an die Fenster.
Wie gesagt: ein Recht am Bild der eigenen Sache gibt es in Deutschland nicht,
da mag diese so flott klingende Formulierung noch so beliebt sein.
Also bitte nicht verwechseln mit dem "Recht am eigenen Bild"!
Zitat:Es wird zwar nicht kommerziell genutztSelbst dann!
Ausnahme wiederum irgendwelche Verunglimpfungen.
Wenn der Betreiber eines "Clubs" (sagen wir doch gleich Puff...)
in Anzeigen die "barocken Formen" seiner Damen anpreist
und dafür mit dem Bild eines Barockhauses wirbt - das geht nicht.
Außer natürlich, wenn es ihm gehört oder er seinen Club dort angesiedelt hat.
Sorry, aber ein dämlicheres Beispiel fällt mir gerade nicht ein... ;-)
Zitat:Aber seit mein Sohn seit einiger Zeit Berufsfotograf ist, hat er mir u.a. so manchenIch sag's mal so: wenn mir langweilig ist,
Videoclip von Anwälten aus einem Fotografenforum rüber "gebeamt", die dort die Rechtslage
der Fotografen und das Urheberrecht, erläutern. Mir haben nur so die Ohren geschlackert. :shock:
dann kauf' ich mir ein Zelt und drei Schimpansen
und mach' nen Affenzirkus auf

Anwälte verdienen ihr Geld mit künstlicher Aufregung
und Fotografen mit Bildern, die noch keiner kennt und keiner hat.
Dass diese beiden Fronten mit Vorliebe und Schmackes
aufeinander prallen, liegt in der Natur der Sache.
Immer wieder gern genommen: Mariannes Kochbuch!
Und so schaut die Realität aus, wenn sich vernünftige Richter damit befassen
und streitlustigen Anwälten einen Dämpfer verpassen.
Zitat:Und ja, ich habe das Beispiel mit dem Zeichnen des Autos gelesen. Aber trifft das ebenDieses Beispiel habe ich verlinkt, um deutlich zu machen,
nun auch auf den Bildausschnitt zu?
dass weder der Autodesigner (= der Architekt beim Haus)
noch der Hersteller (= Bauherr) noch der Fzg.-Halter (= Hausbesitzer)
irgendwelche Rechte haben, die dagegen sprechen, dass ich das Haus
unter Einhaltung der Spielregeln der Panoramafreiheit
fotografiere und das Foto veröffentliche.
Wenn ich natürlich den Autoausschnitt bis auf den Mercedes-Stern reduziere
bzw. der Ausschnitt vom Haus irgendwann so klein wird,
dass nur noch ein Name auf dem Klingelschild zu sehen ist,
dann wird's allerdings eng von wegen Panoramafreiheit...
Zitat:[SIZE="1](Ich hasse Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.)[/SIZE][SIZE="1]Ich liebe Wiki....eben wegen der vielen zusätzlichen Link's.[/SIZE]

Schnuppi schrieb:Ein ganz liebes Danke Hans - das ist sehr übersichtlich und gut verständlich erklärt. :icon_bravo:Wenn Werbesprüche nicht ebenfalls geschützt wären,
Da frage ich doch gleich mal, ob ich mir den Text kopieren darf?
LG., Schnuppi
würde ich sagen: Du darfst!
So sage ich: na klar doch ;-)
Aber gelle: immer auch schön die blaue Fußnote lesen.
Nicht dass mir hinterher Klagen kommen...
Gruß,
Hans
PS: bin wohl erst wieder nächstes WE hier, sorry.