05.04.2010, 20:06
Gute Frage - nächste Frage... :?
Ein Film an sich ist selber schon ein Werk,
das eigenem schöpferischen Schaffen entspringt,
nämlich dem des Drehbuchautors, des Regisseurs, der Darsteller usw.
Ich kenne jetzt keinen Gesetzestext (es gibt mit Sicherheit einen),
der sich ausdrücklich mit diesem Fall beschäftigt.
Aufgrund der mir bekannten Bestimmungen des UrhG
sind Filme vergleichbar mit Literatur und Tonwerken.
Und die dürfen ohne Genehmigung weder ganz
noch teilweise (Szenenfoto) veröffentlicht werden.
Außerdem ist die Filmvorführung NICHT öffentlich!
Im Kino gegen Ticket,
auf Video gegen Leihgebühr,
in den Öffentlich-Rechtlichen gegen GEZ-Gebühr.
Bei den Privaten... keine Ahnung, wie's da ausschaut.
Lieber nicht mit solchen Fotos hausieren gehen... ;-)
Gruß,
Hans
Ein Film an sich ist selber schon ein Werk,
das eigenem schöpferischen Schaffen entspringt,
nämlich dem des Drehbuchautors, des Regisseurs, der Darsteller usw.
Ich kenne jetzt keinen Gesetzestext (es gibt mit Sicherheit einen),
der sich ausdrücklich mit diesem Fall beschäftigt.
Aufgrund der mir bekannten Bestimmungen des UrhG
sind Filme vergleichbar mit Literatur und Tonwerken.
Und die dürfen ohne Genehmigung weder ganz
noch teilweise (Szenenfoto) veröffentlicht werden.
Außerdem ist die Filmvorführung NICHT öffentlich!
Im Kino gegen Ticket,
auf Video gegen Leihgebühr,
in den Öffentlich-Rechtlichen gegen GEZ-Gebühr.
Bei den Privaten... keine Ahnung, wie's da ausschaut.
Lieber nicht mit solchen Fotos hausieren gehen... ;-)
Gruß,
Hans