Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht?
#18
Osiris schrieb:Da kam ich wegen dem Hundertwasser-Haus drauf, wo man noch nicht mal die
"stürzenden" Linen begradigen darf.
Das ist einer der Punkte, in denen ich
mit dem Herrn Anwalt nicht so ganz kondom, ups... konform gehe.

Die stuerzenden Linien sind kein kuenstlerisches Merkmal des Hauses,
sondern schlicht ein perspektivischer Abbildungsfehler,
der fuer mich in dieselbe Rubrik faellt wie falsche Belichtung, Objektivflecken u.a.
Und dass ich diese korrigieren darf, ja eigentlich sogar muss,
um das Kunstwerk nicht zu verfaelschen, ist auch klar.

Natuerlich habe ich mit dieser Meinung keine Chance
bei der aktuellen Rechtsprechung,
aber ich muss ja nicht jeden Bloedsinn gut heissen... ;-)



Osiris schrieb:Ich habe
hier mal 2 selbst gemachte Aufnahmen von einem privaten, kleinen Teil eines Equipments.
Darf ich das jetzt hier zeigen oder so bei Ibääh veröffentlichen?
Jou.
Deine Cam, Dein Foto, Dein Recht.

Willst Du den Mercedes-Stern abschrauben, die Felgen abnehmen
und das Typenschild am Heck ueberkleben,
bevor Du die Schuessel in einer Foto-Kleinanzeige anbietest?



Osiris schrieb:Schließlich gab es da ja auch schon Abmahnungen, weil bei Ibääh "Garderobe"
verkauft werden sollte, wo der "Abmahner" sich auf das Markenrecht berufen hatte...oder so ähnlich.
Willkommen im Affenzirkus!!! :tease:

War das die Wolfskin-Sache?
Ist bei Gericht in der Ablage P gelandet.

Anders natuerlich, wenn der Verkaeufer bei Ebay gewerblich ist,
dann koennen wieder ganz andere Spielregeln gelten... Rolleyes



Osiris schrieb:Betrifft: Das Recht am eigenen Bild.
Nicht ganz Marina... :icon_troest:

Das Recht am Bild!

Mit Recht am eigenen Bild sind die Rechte gemeint,
die Du hast, wenn eine dritte Person von Dir Aufnahmen macht.



Osiris schrieb:Man konnte aber anhand der Person die darauf abgebildet war feststellen, das es sich um die
Aufnahme meines Sohnes handelte.
Daran hat weder der Anwalt noch der Fotograf im Video gedacht:
wer in einem RAW-Format fotet, der hat das unwiderbringliche Original des Bildes
und damit den eindeutigen Nachweis seiner Urheberschaft in seinem Besitz.

Die Komprimierung von jps oder tiffs in der Kamera bzw. Bearbeitung
ist nicht wieder rueckgaengig zu machen.
Ein veroeffentlichtes Foto kann also nicht geklaut
und wieder in ein Rohdatenformat zurueckverwandelt werden.

Folglich gilt: Besitzer des RAW = Urheber des Fotos MrGreen

Gruss,
Hans
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Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - von hsk - 08.05.2010, 16:03

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