Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht?
#22
Ach Du liebe Zeit [Bild: a025.gif]

Danke, Franz, fuer diese Links -
man lernt tatsaechlich nie aus...

Ich fuerchte nur, dass solche Methoden in Faellen
wie von Marina beschrieben zu aufwaendig und teuer sind,
als dass der Normalfoter darauf zurueckgreifen koennte.

An Matthias daher der Tipp:
die unbearbeiteten jpgs aus der Kamera archivieren!
Wer sein von fremder Hand bearbeitetes Bild entdeckt,
das widerrechtlich irgendwo verwendet wird,
kann mit dem Besitz des unbearbeiteten Out-Of-Cam-Original
meistens ziemlich glaubhaft seine Urheberschaft nachweisen.

Gruss,
Hans
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Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - von hsk - 09.05.2010, 12:00

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