Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht?
#32
Hallo zusammen,

in der aktuellen Challenge "Liebe" gibt es wohl
ein wenig Verwirrung um Copyright und Urheberrechte.
Es geht dabei um dieses Bild von Anch und die nachfolgenden Beitraege.


Anch schrieb:Tja, ich habe es zwar erstellt...aber es sind Künstler...und eigentlich sind Künstler generell nono.
LG Anch
Nein, nicht generell und sogar noch weniger als Hinz & Kunz.

Bei Kuenstlern geht man davon aus, dass sie bekannt sind
und somit Personen der Zeitgeschichte oder zumindest
Personen von oeffentlichem Interesse und das auch wollen.

Als solche Personen (Zeitgeschichte wie z.B. Paul McCartney
oder oeffentl. Interesse wie etwa Bohlen, Mike Krueger u.a.)
muessen sie es sich gefallen lassen, dass man sie aus
eben diesem Interesse heraus auch ablichtet und veroeffentlicht.

Waere dem nicht so, koennten von heute auf morgen
saemtliche Regenbogenverlage dichtmachen oder sich dumm und daemlich zahlen.

:!: .Wichtig ist aber, dass der Promi auch unter Ausuebung bzw.
.....Wahrnehmung dieser seiner oeffentlichen Rolle gefotet wurde!

Also bei einer Veranstaltung, einem Interview, einem Konzert
[SIZE="1](hierbei ein eventuelles Fotoverbot des Veranstalters beachten!)[/SIZE]
oder auch einfach nur "in der Oeffentlichkeit".
Als Faustregel fuer den Begriff dieser Oeffentlichkeit kann man sich
so einigermassen an das Prinzip der Panoramafreiheit erinnern.

Verboten sind hingegen solche Bilder, die zum Ausdruck bringen,
dass sich der Star in diesem Moment eindeutig in einer Privatsphaere befand.
Die Grenze ist oft fliessend, darueber freuen sich dann die Anwaelte... :haue:


Zitat:... von Franz (seu)...das Copright liegt ja bei Dir? ...oder??
Das Copyright liegt in jedem Fall bei Anch,
weil sie (?) das Bild erstellt hat.
Nuetzt aber nix, wenn die Zutaten geklaut sind.


Da ich nicht weiss, wo Anch diese Zutaten her hat,
hier eine Uebersicht der wichtigsten Punkte:


Erlaubt zum Weiterverwursten sind Bilder

- aus den Wikicommons (zu 99,99%), Credits und Lizenz beachten!
- die man selber rechtmaessig geschossen hat
- die man inkl. Nutzungsrechte von Dritten erhalten hat
- die man bei Bilddatenbanken erstanden hat (Lizenz beachten)
- die mit Grafikprogrammen oder Bunstiften aus eigener Hand entstanden sind


Verboten ist eigentlich alles andere, bes. solche Bilder, die man

- ergoogelt,
- von HPs oder Fanseiten gemopst,
- aus anderen Medien ausgeschnitten und gescannt oder
- aus anderen Medien abfotografiert hat.


Falls noch Fragen offen sind:
bitte ein wenig Geduld, ich bin bis zum WE in England.

Danke ;-) und Gruss,
Hans
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Nachrichten in diesem Thema
Fotorecht: was darf ich fotografieren und zeigen? Und was nicht? - von hsk - 19.07.2010, 17:00

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