Gabriele schrieb:Ich sehe ein Bild (welches geschützt ist) und mir gefällt.Was heißt "verwenden"?
Ich fotografiere es nun ab. Beide Bilder sind ja jetzt identisch.
Wie verhalte ich mich da. Darf ich mein abfotografiertes Bild ohne weiteres verwenden?
a) bearbeiten, scrappen, ins private Album kleben, Freunden zeigen usw.
Ja, das darfst Du.
b) als eigenes Werk ausgeben oder kommerziell nutzen
Nein. Die Rechte geschützer Werke verbleiben beim Urheber, auch wenn er Dir
das Abfotografieren ausdrücklich oder stillschweigend (z.B. in Unkenntnis) gestattet hat.
"Geschützt" in diesem Zusammenhang sind übrigens Kunstgegenstände,
alle privaten Bauwerke (sofern sie das Hauptmotiv darstellen, auch Firmen),
Innenräume, Innenansichten von Bahnhöfen, Markennamen in jeglicher Form,
Menschen in Gruppen unter fünf Personen (die Auslegung variiert),
Autos mit sichtbarem Kennzeichen, manche öffentliche Bauwerke und so einiges mehr.
Fotos von Fotos oder Zeichnungen sind folglich ebenso geschützt, denn
das Original fällt selbst unter "Kunst".
c) Aber...
... selbst "erlaubte" Bilder können Dir verboten werden. Du gehst spazieren und fotografierst ein Rapsfeld.
Öffentlicher Raum, kein als solches eindeutig zuzuordnendes Privateigentum, keine Kunst.
Trotzdem kannst Du mit dem Bauern Ärger kriegen, wenn er es darauf anlegt.
Das ist eine Grauzone, die niemand genau definieren kann.
In Streitfällen wird oft danach entschieden, ob das betreffende Objekt ein Hauptmotiv
bzw. wesentliches Teilmotiv des Bildes darstellt oder ob es nun mal "irgendwie so im Bild rumgeistert".
Näheres zu Deiner Ausgangsfrage zum Beispiel hier
Gruß,
Hans